[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Der edle Qur'ān
Die ungefähre Übersetzung der Bedeutung des edlen Qur'āns in die deutsche Sprache mit Kommentar zur Edition.
Titel | : | Der edle Qur'ān |
Autor | : | Abdullah Frank Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas |
Auflage | : | 2. Auflage - 10/2023 |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-21-3 |
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Eine Frau hat die ʿidda aufgrund Tod ihres Mannes nicht vollzogen, da sie es nicht wusste. Bitte geben Sie uns das Urteil darüber bekannt.
Antwort:
Diese Frage hat Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) beantwortet. Er sagte:
"Sie braucht nichts zu machen, da sie die ʿidda aufgrund des Tod ihres Mannes aus Unwissenheit unterließ. Sie muss nichts machen, da Allāh der Segensreiche und Erhabene (sinngemäß) sagt: "Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben." (33:5) und wegen der Aussage von Allāh den Segensreichen und Erhabenen: "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen." (2:286) denn Allāh der Erhabene sagte hierzu (sinngemäß): "Das habe ich getan" (Muslim, Kitāb al-Imān)"
Der Fragende:
"Geehrter Scheich, und was ist das Urteil darüber, wenn sie das Wissen erreicht?"
Der Scheich antwortete:
"Wenn sie davon erfährt nachdem die ʿidda-Zeit* vorbei ist, so braucht sie nichts mehr zu tun und wenn sie innerhalb der ʿidda-Zeit davon erfährt, vervollständigt sie diese." [Fatāwā Nūr ʿala ad-Darb, Frage Nr. 5420]
* Dieʿiddazeit wegen Tod des Ehemannes dauert 4 Monate und 10 Tage ab Tag des Todes.
"Sie braucht nichts zu machen, da sie die ʿidda aufgrund des Tod ihres Mannes aus Unwissenheit unterließ. Sie muss nichts machen, da Allāh der Segensreiche und Erhabene (sinngemäß) sagt: "Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben." (33:5) und wegen der Aussage von Allāh den Segensreichen und Erhabenen: "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen." (2:286) denn Allāh der Erhabene sagte hierzu (sinngemäß): "Das habe ich getan" (Muslim, Kitāb al-Imān)"
Der Fragende:
"Geehrter Scheich, und was ist das Urteil darüber, wenn sie das Wissen erreicht?"
Der Scheich antwortete:
"Wenn sie davon erfährt nachdem die ʿidda-Zeit* vorbei ist, so braucht sie nichts mehr zu tun und wenn sie innerhalb der ʿidda-Zeit davon erfährt, vervollständigt sie diese." [Fatāwā Nūr ʿala ad-Darb, Frage Nr. 5420]
* Dieʿiddazeit wegen Tod des Ehemannes dauert 4 Monate und 10 Tage ab Tag des Todes.
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