[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
Kostenloses Buch, solange der Vorrat reicht! 📚🎉
Was musst du dafür tun? 🤔
Sende eine E-Mail an [email protected] mit den folgenden Angaben:
- Vorname Nachname
- Straße Hausnummer
- PLZ Ort (nur innherhalb Deutschland)
- Quran-Übersetzung gewünscht (ja/nein)
Bitte beachte, dass die Buchauswahl nicht möglich ist. Pro Haushalt wird nur ein Buch versendet. Falls du eine Quran-Übersetzung auf Deutsch bevorzugst, teile dies bitte mit.
Der Versand erfolgt umgehend. Wir möchten dich jedoch darauf hinweisen, dass wir keine Auskunft über den Versandstatus erteilen werden. 🚚
Das war's! 🌟
Neustes E-Book
Der edle Qur'ān
Die ungefähre Übersetzung der Bedeutung des edlen Qur'āns in die deutsche Sprache mit Kommentar zur Edition.
Titel | : | Der edle Qur'ān |
Autor | : | Abdullah Frank Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas |
Auflage | : | 2. Auflage - 10/2023 |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-21-3 |
Suche
Darf mal als Frau die Tage, die man im Ramadan sowieso nachholen muss, auch schon vorher fasten, oder lieber nach Ramadan nachholen?
Antwort:
Möge Allāh dich segnen.
Es gibt bestimmte Gottesdienste, wie z.B. das Fasten, welche zu einer bestimmten Zeit festgesetzt sind und wenn der Mensch diese Zeit nicht mehr erreicht, trägt man keine Last dafür.
Erst wenn die Zeit für die Gottesdienste eintritt, ist man dazu verpflichtet die Gottesdienste zu verrichten, wie z.B. das Gebet. Man kann es nur zu seiner Zeit verrichten und nicht vorher. So verhält es sich ebenfalls mit dem Pflichtfasten im Monat Ramadān.
Erst wenn der Tag des Fastens beginnt und man nicht fasten kann, schuldet man einen Tag. Diesen Tag muss man nachfasten, aber man kann ihn nicht vorfasten, da die Zeit für diesen Gottesdienst noch nicht eingetroffen war.
Von unserem Propheten Muhammad ﷺ ist uns solch ein Vorgehen nicht bekannt, weder von ihm ﷺ noch von den Gefährten oder den beiden nachfolgenden Generationen, den Tābiʿīn oder Tābiʿ at-Tābiʿīn. Doch Allāh weiß es besser.
Es gibt bestimmte Gottesdienste, wie z.B. das Fasten, welche zu einer bestimmten Zeit festgesetzt sind und wenn der Mensch diese Zeit nicht mehr erreicht, trägt man keine Last dafür.
Erst wenn die Zeit für die Gottesdienste eintritt, ist man dazu verpflichtet die Gottesdienste zu verrichten, wie z.B. das Gebet. Man kann es nur zu seiner Zeit verrichten und nicht vorher. So verhält es sich ebenfalls mit dem Pflichtfasten im Monat Ramadān.
Erst wenn der Tag des Fastens beginnt und man nicht fasten kann, schuldet man einen Tag. Diesen Tag muss man nachfasten, aber man kann ihn nicht vorfasten, da die Zeit für diesen Gottesdienst noch nicht eingetroffen war.
Von unserem Propheten Muhammad ﷺ ist uns solch ein Vorgehen nicht bekannt, weder von ihm ﷺ noch von den Gefährten oder den beiden nachfolgenden Generationen, den Tābiʿīn oder Tābiʿ at-Tābiʿīn. Doch Allāh weiß es besser.
Unterstütze uns
Teile die Seite mit Deinen Mitmenschen
Statistik
All dieses Angebot gehört Dir:
Playlists
22
Audios
346
FAQs
760
E-Books