[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Der edle Qur'ān
Die ungefähre Übersetzung der Bedeutung des edlen Qur'āns in die deutsche Sprache mit Kommentar zur Edition.
Titel | : | Der edle Qur'ān |
Autor | : | Abdullah Frank Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas |
Auflage | : | 2. Auflage - 10/2023 |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-21-3 |
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Sollte man den Gebetsruf aus dem Fernseher oder Radio nachsprechen?
Er sagte:
In Bezug auf diesen Adhān muss einer von zwei Fällen eingetroffen sein:
- Der Adhān wird zur richtigen Zeit von einem Muʾaddhin (Gebetsrufer) gerufen. In diesem Fall ist es zulässig den Adhān zu wiederholen aufgrund des allgemeinen Befehls von Rasūl ﷺ: "Wenn ihr den Muʾaddhin hört, so sagt was der Muʾaddhin sagte." Jedoch sagen die Fuqahāʾ, möge Allāh mit ihnen allen barmherzig sein: Sollte man dieses Gebet bereits gebetet haben, so muss er die Worte nicht wiederholen.
- Der Adhān ist aufgenommen und wird nicht zur richtigen Zeit gegeben. In diesem Fall sollte man den Adhān nicht wiederholen, weil es kein richtiger Adhān ist. Der Muʾaddhin gibt den Gebetsruf nicht zu der vorgeschriebenen Zeit, zu welcher es ihm befohlen wurde. Vielmehr ist es eine Aufnahme von einem früheren Zeitpunkt.
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 12/196]
- Der Adhān wird zur richtigen Zeit von einem Muʾaddhin (Gebetsrufer) gerufen. In diesem Fall ist es zulässig den Adhān zu wiederholen aufgrund des allgemeinen Befehls von Rasūl ﷺ: "Wenn ihr den Muʾaddhin hört, so sagt was der Muʾaddhin sagte." Jedoch sagen die Fuqahāʾ, möge Allāh mit ihnen allen barmherzig sein: Sollte man dieses Gebet bereits gebetet haben, so muss er die Worte nicht wiederholen.
- Der Adhān ist aufgenommen und wird nicht zur richtigen Zeit gegeben. In diesem Fall sollte man den Adhān nicht wiederholen, weil es kein richtiger Adhān ist. Der Muʾaddhin gibt den Gebetsruf nicht zu der vorgeschriebenen Zeit, zu welcher es ihm befohlen wurde. Vielmehr ist es eine Aufnahme von einem früheren Zeitpunkt.
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 12/196]
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