[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Der edle Qur'ān
Die ungefähre Übersetzung der Bedeutung des edlen Qur'āns in die deutsche Sprache mit Kommentar zur Edition.
Titel | : | Der edle Qur'ān |
Autor | : | Abdullah Frank Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas |
Auflage | : | 2. Auflage - 10/2023 |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-21-3 |
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As salamu alaikum mein Bruder Eyad. Meine Frage lautet: Darf man lügen, um eine Sünde von sich zu verstecken? Baarak Allahu feek
Antwort:
Wenn jemand eine Sünde begangen hat und von dieser Sünde die Reue (Taubah) macht hat, d. h. zurückgetreten ist von dieser Sünde und hat die aufrichtige Reue gemacht gegenüber Allāh, den Erhabenen dann wird man gefragt, ob man diese Sünde gemacht hat, obwohl man eine Reue (Taubah) gemacht hat, so ist es in diesem Zustand erlaubt zu sagen, dass man es nicht gemacht hat. Die Grundlage für das Lügen ist das Verbot, außer wenn man einen Nutzen (Maslaha) darin findet. Wir meinen natürlich einen islamischen Nutzen, wie z. B. in dieser Situation, dass man nicht daran erinnert werden möchte und auch nicht damit in Kontakt gebracht werden möchte, so darf man in dieser Situation sagen, dass man diese Sünde nicht gemacht hat bzw. sich davon befreien. Wenn aber jemand ein Sünder ist, die Sünde begeht und er wird nach dieser Sünde gefragt, so ist hier kein islamischer Nutzen (Maslaha) vorhanden zu sagen man mache diese Sünde nicht, nur weil man sich verstecken möchte. Diese Erlaubnis hat man dann nicht, d. h. man hat nicht die Erlaubnis zu sagen ich verstecke mich vor dieser Sünde, weil ich gefragt werde, obwohl er immer noch ein Sünder ist und immer noch diese Sünde begeht. Dann wäre diese Erlaubnis nicht gegeben. An dieser Stelle sollte der Befragte sagen: "Solche Fragen stellt man nicht" oder "So etwas geht dich nichts an" oder Ähnliches, sodass man sich nicht bloßstellt, aber lügen wäre dem Sünder an dieser Stelle nicht erlaubt. Doch Allāh weiß es besser.
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