[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Der edle Qur'ān
Die ungefähre Übersetzung der Bedeutung des edlen Qur'āns in die deutsche Sprache mit Kommentar zur Edition.
Titel | : | Der edle Qur'ān |
Autor | : | Abdullah Frank Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas |
Auflage | : | 2. Auflage - 10/2023 |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-21-3 |
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Mein Arbeitgeber erlaubt mir zwar zu beten, möchte aber das ich mein Gebet kurz halte, damit die Arbeit nicht zu erliegen kommt. Was kann bzw. darf ich machen?
Antwort:
Wir danken und lobpreisen Allāh, dass Er dir eine Arbeit gibt, wo du solch eine Möglichkeit bekommst. Angestellte in einem Arbeitsverhältnis sind natürlich verpflichtet ihren Arbeitsvertrag zu erfüllen und dem Arbeitgeber sein volles Recht zugeben und dementsprechend ihr eigenes Recht voll zu verlangen.
Wenn der Arbeitgeber dir erlaubt, während der Arbeitszeit, deine Gebete zu verrichten, aber von dir erwartet, dass du deine Gebete kurz hältst, solltest du dieses auch tun.
Eine weitere und bessere Möglichkeit wäre, wenn du dafür deine Pausenzeiten nutzt, da dir in dieser Zeit niemand vorschreiben kann und darf, was du in der Pause machst. Das Gebet ist also dein gutes Recht, wie es für andere das Essen, Trinken, Ausruhen oder Sonstiges ist. Sollte man jedoch keine Pause haben und die Zeit für das Gebet ist eingetroffen, ist man verpflichtet sein Gebet zu verrichten und wenn dir dein Arbeitgeber eine Zeit dafür gewährt, solltest du diese Zeit dankend nutzen, aber nicht übertreiben, weswegen ich dir empfehle, lediglich dein Pflichtgebet zu verrichten und die freiwilligen Sunnahgebete wegzulassen, sodass es nicht zu viel Zeit wird, die du von deinem wohlwollenden Arbeitgeber beanspruchst. Doch Allāh weiß es besser.
Wenn der Arbeitgeber dir erlaubt, während der Arbeitszeit, deine Gebete zu verrichten, aber von dir erwartet, dass du deine Gebete kurz hältst, solltest du dieses auch tun.
Eine weitere und bessere Möglichkeit wäre, wenn du dafür deine Pausenzeiten nutzt, da dir in dieser Zeit niemand vorschreiben kann und darf, was du in der Pause machst. Das Gebet ist also dein gutes Recht, wie es für andere das Essen, Trinken, Ausruhen oder Sonstiges ist. Sollte man jedoch keine Pause haben und die Zeit für das Gebet ist eingetroffen, ist man verpflichtet sein Gebet zu verrichten und wenn dir dein Arbeitgeber eine Zeit dafür gewährt, solltest du diese Zeit dankend nutzen, aber nicht übertreiben, weswegen ich dir empfehle, lediglich dein Pflichtgebet zu verrichten und die freiwilligen Sunnahgebete wegzulassen, sodass es nicht zu viel Zeit wird, die du von deinem wohlwollenden Arbeitgeber beanspruchst. Doch Allāh weiß es besser.
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