[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Der edle Qur'ān
Die ungefähre Übersetzung der Bedeutung des edlen Qur'āns in die deutsche Sprache mit Kommentar zur Edition.
Titel | : | Der edle Qur'ān |
Autor | : | Abdullah Frank Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas |
Auflage | : | 2. Auflage - 10/2023 |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-21-3 |
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Ist es obligatorisch, einem Herrscher zu gehorchen, der nicht entsprechend dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten ﷺ richtet?
Er sagte:
Alles Lob gebührt Allāh.
Dem Herrscher, der nicht gemäß dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten richtet, sollte in Angelegenheiten gehorcht werden, die keinen Ungehorsam gegenüber Allāh und Seinem Gesandten beinhalten, und es ist nicht obligatorisch, ihn deswegen zu bekämpfen. Vielmehr ist dies nicht gestattet, bis er das Level des Kufr erreicht, und in diesem Fall wird es zur Pflicht, sich ihm entgegenzustellen, und er hat nicht das Recht, dass die Muslime ihm gehorchen.
Das Herrschen nach irgendetwas anderem als dem, was dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten entspricht, erreicht die Ebene des Kufr, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Wenn er das Gesetz Allāhs und Seines Gesandten kennt. Besitzt er davon keine Kenntnis, dann begeht er keinen Kufr, wenn er ihm zuwiderhandelt.
Wenn er deshalb mit etwas anderem als dem, was Allāh offenbarte, richtet, weil er davon überzeugt ist, dass Allāhs Gesetz nicht in unsere Zeit passt und dass etwas anderes angemessener ist und nützlicher für die Menschen.
Sind diese zwei Bedingungen erfüllt, dann ist das Richten mit etwas anderem als dem, was Allāh offenbarte, Kufr, welcher jemanden aus dem Islam hinaus befördert, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Wer nicht nach dem waltet, was Allāh (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ (5:44). Die Autorität des Herrschers wird ungültig und er hat kein Recht, dass die Menschen ihm gehorchen; es wird obligatorisch ihn zu bekämpfen und aus seiner Machtposition zu entfernen.
Doch wenn er mit etwas anderem als dem, was Allāh offenbarte, richtet, während er daran glaubt, dass es eine Pflicht ist, mit dem, was Allāh offenbarte, zu herrschen, und dass es für die Menschen besser ist, doch er handelt dem zuwider, aufgrund einiger Gelüste und Begierden oder weil er den Menschen unter seiner Herrschaft Unrecht tun will, dann ist er kein Kāfir, sondern er ist ein Fāsiq (Übeltäter) oder ein Dhālim (jemand, der Unrecht tut). Seine Autorität bleibt bestehen und es ist obligatorisch, ihm in Angelegenheiten zu gehorchen, die keinen Ungehorsam Allāh und Seinem Gesandten gegenüber beinhalten. Es ist nicht erlaubt, gegen ihn zu kämpfen oder ihn mit Zwang aus seiner Position zu entfernen oder gegen ihn zu rebellieren, denn der Prophet ﷺ verbot es, gegen einen Herrscher aufzubegehren, außer wir sehen offenen Kufr, für den wir den Beweis von Allāh haben.
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 2/118]
Dem Herrscher, der nicht gemäß dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten richtet, sollte in Angelegenheiten gehorcht werden, die keinen Ungehorsam gegenüber Allāh und Seinem Gesandten beinhalten, und es ist nicht obligatorisch, ihn deswegen zu bekämpfen. Vielmehr ist dies nicht gestattet, bis er das Level des Kufr erreicht, und in diesem Fall wird es zur Pflicht, sich ihm entgegenzustellen, und er hat nicht das Recht, dass die Muslime ihm gehorchen.
Das Herrschen nach irgendetwas anderem als dem, was dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten entspricht, erreicht die Ebene des Kufr, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Wenn er das Gesetz Allāhs und Seines Gesandten kennt. Besitzt er davon keine Kenntnis, dann begeht er keinen Kufr, wenn er ihm zuwiderhandelt.
Wenn er deshalb mit etwas anderem als dem, was Allāh offenbarte, richtet, weil er davon überzeugt ist, dass Allāhs Gesetz nicht in unsere Zeit passt und dass etwas anderes angemessener ist und nützlicher für die Menschen.
Sind diese zwei Bedingungen erfüllt, dann ist das Richten mit etwas anderem als dem, was Allāh offenbarte, Kufr, welcher jemanden aus dem Islam hinaus befördert, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Wer nicht nach dem waltet, was Allāh (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ (5:44). Die Autorität des Herrschers wird ungültig und er hat kein Recht, dass die Menschen ihm gehorchen; es wird obligatorisch ihn zu bekämpfen und aus seiner Machtposition zu entfernen.
Doch wenn er mit etwas anderem als dem, was Allāh offenbarte, richtet, während er daran glaubt, dass es eine Pflicht ist, mit dem, was Allāh offenbarte, zu herrschen, und dass es für die Menschen besser ist, doch er handelt dem zuwider, aufgrund einiger Gelüste und Begierden oder weil er den Menschen unter seiner Herrschaft Unrecht tun will, dann ist er kein Kāfir, sondern er ist ein Fāsiq (Übeltäter) oder ein Dhālim (jemand, der Unrecht tut). Seine Autorität bleibt bestehen und es ist obligatorisch, ihm in Angelegenheiten zu gehorchen, die keinen Ungehorsam Allāh und Seinem Gesandten gegenüber beinhalten. Es ist nicht erlaubt, gegen ihn zu kämpfen oder ihn mit Zwang aus seiner Position zu entfernen oder gegen ihn zu rebellieren, denn der Prophet ﷺ verbot es, gegen einen Herrscher aufzubegehren, außer wir sehen offenen Kufr, für den wir den Beweis von Allāh haben.
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 2/118]
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