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Das Gebet des Propheten ﷺ
Erfahre, wie der Gesandte Aḷḷāhs ﷺ das Gebet verrichtet hat – von der Eröffnung bis zum abschließenden Gruß – so, als würdest du es mit eigenen Augen sehen. Die Darstellung ist klar, unkompliziert und frei von Komplexitäten, Analogien oder persönlichen Meinungen. Ich habe in diesem Werk alles zusammengetragen, was authentisch über den Propheten ﷺ überliefert wurde und in Verbindung mit dem Thema Gebet steht, wobei ich klassische islamische Rechtsquellen und weitere relevante Werke berücksichtigt habe. Das Material wurde aus Dutzenden anerkannter Überlieferungssammlungen (ar. Ḥadīṯ-Sammlungen) ausgewählt, sowohl aus gedruckten als auch handschriftlichen Quellen. Jede in diesem Buch behandelte Angelegenheit basiert auf den Worten oder Handlungen des Propheten ﷺ und gründet sich auf die authentische Beschreibung seines Gebets (ar. Ṣifat aṣ-ṣalāh). Damit übertrifft dieses Werk alle derzeit bekannten Abhandlungen in diesem Bereich.
Titel | : | Das Gebet des Propheten ﷺ |
Autor | : | Muḥammad Nāṣir ad-Dīn al-Albānī |
Auflage | : | 1. Auflage - 02/2025 |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-23-7 |
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Ist es im Islam erlaubt eine Schweigeminute für einen verstorbenen Menschen einzuhalten?
Antwort:
Wir haben in unserer Religion islamische Riten und Traditionen, an denen sich Muslime halten und immer orientieren. Seit mehr als 1400 Jahren gibt es den qurʿān und die authentische Sunnāh des Gesandten Allāhs (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil). In diesen beiden Offenbarungsquellen, welche das Fundament unseres Glaubens sind, kann man nicht nachlesen, dass die vorangegangen Generationen jemals eine Schweigeminute für einen Verstorbenen praktizierten, auch nicht einmal für die Gefährten des Propheten, für Rechtschaffene, für Gelehrte oder für Märtyrer. D.h. wir sprechen hier von einer Tradition, die keinen islamischen Ursprung hat und dementsprechend abgelehnt werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die verstorbene Person eine angesehene oder eine unbekannte, eine muslimische oder eine nichtmuslimische Person war.
Es ist islamisch gesehen nicht gestattet Praktiken zu verrichten, die nicht islamisch fundiert sind, da der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) es verbat Erneuerungen in die Religion einzuführen und ebenso verbat er andere Völker in ihren Riten nachzuahmen.
Möchte man einer verstorbenen Person was Gutes tun, so kann man für einen muslimischen Verstorbenen Bittgebete verrichten. Bittgebete für verstorbene Nichtmuslime sind uns nicht mehr gestattet, da sich ihre Angelegenheit bei Allāh befindet. Sie erwartet das, was Allāh der Erhabene ihnen im qurʿān offenbarte. Für uns Muslime ist es jedoch nicht erlaubt für einen verstorbenen Nichtmuslim zu bitten, geschweige denn für ihn zu stehen oder um ihn zu ehren eine Minute lang zu schweigen.
Das Abhalten einer Schweigeminute ist grundsätzlich keine islamische Tugend und im Islam verboten (harām) und die vollkommene Ehrung gebührt Allāh allein.
Und Allāh weiß es besser.
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