[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Vor meiner Konvertierung zum Islam habe ich mich zum Andenken an meine Oma tätowieren lassen. Es handelt sich um ein christliches Tattoo. Muss ich das entfernen lassen?
Antwort:
Möge Allāh der Erhabene dich segnen und auf diesem Weg festigen. Alles, was vor der Konvertierung war, wurde dir mit der Konvertierung zum Islam vergeben. Eine Konvertierung ist die größte Reue eines Menschen, die man machen kann und durch diese Reue schwinden alle zuvor gemachten Sünden daher. Man muss ein Tattoo nicht entfernen, aber wenn man es kann, ohne dabei zu viel Kosten aufbringen zu müssen oder sich selbst einen Schaden zuzufügen, wäre es definitiv zu empfehlen. Da es sich um ein christliches Tattoo handelt, rate ich dir dazu es wirklich zu entfernen, wie gesagt sofern du dadurch keinen gesundheitlichen Schaden erleiden würdest. Doch Allāh weiß es besser.
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