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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Muss eine Frau Zakāt al-māl und Zakāt al-Fitr selbst zahlen?
Antwort:
Jeder Muslim mit Reifealter, ob Mann oder Frau, muss für sein Eigentum Zakāt al-māl zahlen, wenn dieses den Wert Nisāb erreichte und länger als einem Jahr im Besitz war. (https://hadrous.de/faqs/wie-berechnet-man-die-pflichtabgabe-zakat-ul-mal-fuer-gold-und-silber-aus)
Bei der Zakāt al-Fitr zahlt die Person, die für die Frau verantwortlich ist, wie der Ehemann, der Vater, der Onkel, etc. Ist die Frau für sich selbt verantwortlich und verdient ihr eigenes Geld und lebt womöglich alleine, zahlt sie für sich selbst. Doch Allāh weiß es besser.
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