Ab wann darf man einen Bewerber zur Heirat seine Haare usw. zeigen?

21. Oktober 2020 / Ehevertrag /
Ab wann darf man einen Bewerber zur Heirat seine Haare usw. zeigen?


Antwort:

Man darf einem Bewerber zur Heirat dann die Haare zeigen, sobald er sein Interesse bekannt gibt. Das Anschauen bezweckt, dass er sein Interesse bestärken kann und seine Absicht zur Heirat kommt. Daher soll bzw. kann er ihr Gesicht, ihre Haare, ihren Nacken, ihren Hals und Arme anschauen. Auch die Hautfarbe soll angesehen werden. So darf man sie zu Hause in normalen Klamotten ansehen, um sich ein Bild von ihr zu machen. All das ist erlaubt. Doch Allāh weiß es besser.