Ab wann zählt eine Zusammenkunft zweier Personen (männlich & weiblich) als Khulwa?

30. Januar 2021 / Verschiedenes /
Ich würde gerne wissen, ob es islamisch gesehen ok ist, wenn Mann & Frau (Nichtmahram) sich gegenseitig auf Social Media folgen dürfen und befreundet sind, kommentieren, etc. themenbezogen, vor allem ausschließlich aus beruflichen Gründen? Ich würde mich sehr freuen, wenn sie hier Überlieferungen und Ähnliches mit mir teilen würden, weil es folgen beispielsweise auch ihrem Instagram Account Schwestern und so kommt des Öfteren diese Frage auf, ob man sich dann auch aus geschäftlichen Gründen verbinden kann?


Antwort:

Die Frage bezieht sich auf die 'Khulwa', das heißt auf die Zusammenkunft zweier fremder Personen (männlich & weiblich) in einem geschlossenen Raum. Die Frage heißt also: 'Ab wann zählt eine Zusammenkunft zweier Personen (männlich & weiblich) als Khulwa?'.
Befindet man sich in der Öffentlichkeit, zB. im Bus und es steht eine Frau neben einem Mann, oder ist man auf Arbeit in einem Gemeinschaftsbüro und man begegnet im Flur einer Arbeitskollegin oder man ist im Klassenraum in der Schule mit weiteren Schülern, so nennt man das in diesen Fällen nicht Khulwa. Eine Khulwa besteht, wenn man in einem geschlossenen Raum mit einer Frau allein ist, mit der man nicht allein sein darf und nicht davon auszugehen ist, dass jemand in diesen Raum zu jederzeit hineinkommen kann. Das wäre ein Khulwa, die harām ist.
Dazu zählt auch ein virtueller Raum, wie z. B. ein geschlossener Raum im Internet, d. h. ein eigener Chatraum, in dem man sich mit einer fremden Frau befindet, allein ist und niemand dazustoßen kann. Das wäre ebenfalls eine Khulwa. Beide können miteinander ungestört kommunizieren, sich Dinge schreiben ohne befürchten zu müssen, dass eine dritte Person darüber berichten kann, was in diesem geschlossenen virtuellen Raum geschieht.
Handelt es sich um einen Raum (virtuell oder real), in dem sich eine weitere weibliche Person befindet, wäre es keine Khulwa mehr.
Anders verhält es sich, wenn es ein geschlossener Raum ist, in dem mehrere Männer und nur eine Frau zusammen sind. Dies stellt eine Situation dar, die nach der schafiʿītischen Rechtsschule als Khulwa bewertet wird, weil die Möglichkeit besteht, dass sich mehrere Männer, wenn sie eine Abscheulichkeit begehen wollen, vereinbaren und dementsprechend sich an eine Frau vergreifen, wenn sie allein ist.
Kommen mehrere Gelehrte (oder Rechtschaffene) zusammen und eine Frau, so steht es außer Frage, dass die Gelehrten aufgrund ihrer Rechtschaffenheit dieser Frau etwas antun. Es zählt nicht als Khulwa. Wenn man mit einer Frau und ihrer Schwester ist, dann ist es keine Khulwa.
Wenn mehrere Frauen mit nur einem Mann zusammenkommen, ist von keiner Gefahr auszugehen, dass sich mehrere Frauen zusammentun würden, um sich an einen Mann zu vergreifen. Es ist keine Khulwa, und diese wird - durch die Anzahl von mindestens zwei Frauen - aufgehoben. So auch, wenn der Mann mit seiner Frau und einer weiteren Frau zusammen ist, ist es keine Khulwa.
Man muss schauen, ob es sich um einen Raum handelt, der geschlossen ist, bzw. nicht von anderen zugänglich wäre und die Personen somit allein sind oder nicht davon auszugehen ist, dass eine weitere Person hinzukommen könnte, da es sonst eine Khulwa ist und somit harām wäre.
Wenn Kollegen aus geschäftlichen Gründen miteinander verbunden sein möchten, muss man schauen und Sorge tragen, dass keine Khulwa entsteht. Wenn es ein geschlossener Chatraum ist, wo man miteinander schreibt und sich austauscht, jedoch keine dritte Person dabei ist, wie zuvor erwähnt, dann ist es eine Khulwa und man darf das nicht machen.
Dies basiert auf die Aussagen des edlen Gesandten Muhammad : „Ein Mann darf nicht mit einer Frau allein sein, außer es ist ein Mahram (eine zur Heirat verwehrte Person) bei ihnen.“ (Buchārī, Muslim)
Auch sagte er : „Sobald ein Mann mit einer Frau allein ist, so ist der Satān der dritte.“ (at-Tirmidhī)
Und Allāh weiß es besser.