Auf wen ist die Pflichtabgabe (Zakat al-Fitr) verpflichtend? Und ist es erlaubt, sie meinen armen Verwandten zu geben?

Möge Allāh euch mit Gutem belohnen. Der Fragesteller sagt: Auf wen ist die Zakāt al-Fitr verpflichtend? Und ist es erlaubt, sie meinen armen Verwandten zu geben?


Er sagte:

Wenn man damit fragt, auf wen sie verpflichtend ist, also wer sie entrichten muss, dann ist sie für jeden Muslim verpflichtend – ob klein oder groß, frei oder versklavt, männlich oder weiblich. Jeder muss sie für sich selbst entrichten.

Wenn jedoch gefragt wird, an wen die Zakāt al-Fitr ausgegeben wird, dann wird sie an die Armen verteilt, damit sie an diesem Festtag nicht auf Almosen angewiesen sind und gemeinsam mit den Wohlhabenden den Tag ohne Nahrungssorgen verbringen können.

Deshalb sagte Ibn ʿAbbās (möge Allāh mit ihm zufrieden sein): "Der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) hat die Zakāt al-Fitr als Reinigung für den Fastenden von leeren und unsittlichen Worten sowie als Speise für die Bedürftigen vorgeschrieben." Ja.

[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Fatāwā Nūr ʿalā ad-Darb, Kassette Nr. 374, https://sounds.binothaimeen.net/storage/uploads/ftawamp3/Lw_374_19.mp3]