Benötige ich eine standesamtliche Trauung für eine islamische Heirat?

14. November 2020 / Ehevertrag /
Benötige ich eine standesamtliche Trauung für eine islamische Heirat, wenn der Ehemann Deutscher ist?


Antwort:

Für die Gültigkeit einer islamischen Heirat (Nikāh) ist eine standesamtliche Trauung nicht erforderlich. Die islamische Heirat ist eine gegenseitige Willenserklärung bzw. der Abschluss eines Ehevertrages, der stattfindet in der Gegenwart von zwei muslimischen Zeugen. Diese Willenserklärung findet statt, indem der Bräutigam und der bevollmächtigte Vormund der Braut (Walī) zusammen einen Vertrag abschließen und der Vormund beauftragt ist, dass sie mit diesem Bräutigam verheiratet wird. Der Vormund macht ein Angebot an dem Bräutigam, indem er sagt: „Ich verheirate dir meine bevormundete (Name), nach der vereinbarten Morgengabe von soundso viel, gemäß dem qurʿān und der Sunna." Der Bräutigam sagt: „Ich nehme deine bevormundete (Name), gemäß dem qurʿān und der Sunna, nach der vereinbarten Morgengabe von (Wert) an.“
Hiernach sind sie mit dieser gegenseitig abgegebenen Willenserklärung islamisch verheiratet und werden füreinander halāl (erlaubt).
Eine standesamtliche Trauung ist für die Gültigkeit des Ehevertrages irrelevant, aber sie wäre deswegen wichtig, um den deutschen Staat beispielsweise zu zeigen, dass man verheiratet ist und nicht in einer Lebensgemeinschaft (wie Freund und Freundin) wohnt. Deswegen, und aus weiteren Gründen, ist es gut, dass man es standesamtlich bekanntgibt. Vor allem für die Schwestern, damit sie sich schützen und ihre Rechte gewährleistet können, da es hier keine islamische Rechtsprechung gibt und somit eventuell ihre Rechte sonst verloren gehen könnten. Das deutsche Gericht erkennt derzeit den islamischen Ehevertrag nicht als Ehevertrag an und beide werden dadurch nicht als Ehepartner geführt, weswegen man dann auch keine Rechte als Ehepartner besitzt, wenn auch nicht alle Rechte und Pflichten islamkonform sind. In dem Falle liegt es in der Verantwortung des Ehepartners selbst, keine Rechte einzufordern, die gegen die eigene Religion sprechen.
Eine standesamtliche Verheiratung ist also nicht erforderlich für die Gültigkeit einer islamischen Ehe, jedoch sehr zu empfehlen. Doch Allāh weiß es besser.