Darf die Pflichtabgabe (Zakat al-Fitr) in Geld gegeben werden, und wie hoch ist ihr Betrag?

Möge Allāh Sie segnen, verehrter Scheich. Ist es erlaubt, die Zakāt al-Fitr in Geld zu entrichten, oder nicht? Und wie hoch ist ihr Betrag in Getreide? Möge Allāh Sie belohnen.


Er sagte:

Die Zakāt al-Fitr darf nicht in Geld entrichtet werden, denn der Prophet (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) hat sie in Form von Datteln und Gerste vorgeschrieben. So sagte ʿAbdullāh ibn ʿUmar (möge Allāh mit beiden zufrieden sein): „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) hat die Zakāt al-Fitr als einen Sāʿ (Maßeinheit) Datteln oder einen Sāʿ Gerste vorgeschrieben.“

Ebenso sagte Abū Saʿīd al-Khudrī: „Wir gaben sie zur Zeit des Gesandten Allāhs (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) in Form eines Sāʿ Nahrung. Unsere Nahrung bestand damals aus Weizen, Datteln, Gerste, Rosinen und getrocknetem Joghurt (Aqit).“

Daher darf die Zakāt al-Fitr nur in Form von Nahrungsmitteln entrichtet werden. Es ist nicht erlaubt, sie in Form von Geld, Kleidung, Möbeln oder dem Bau von Unterkünften für die Armen zu geben. Vielmehr muss sie aus den Nahrungsmitteln entrichtet werden, die der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) vorgeschrieben hat.

Wäre der Geldwert entscheidend, so wären die verschiedenen Nahrungsmittel nicht unterschiedlich bewertet worden, denn ein Sāʿ Gerste entspricht möglicherweise nicht dem Wert eines Sāʿ Datteln oder eines Sāʿ Weizen oder ähnlichem.

Daher ist es verpflichtend, die Zakāt al-Fitr in Form von Nahrungsmitteln zu entrichten. Jedes Volk hat seine eigene Nahrung, die sich von der Nahrung anderer Völker unterscheiden kann. Wer die Zakāt al-Fitr in Geld geben möchte, soll stattdessen mit diesem Geld Nahrungsmittel kaufen und sie dann entrichten – so erfüllt er seine Pflicht ordnungsgemäß.

Wir leugnen nicht, dass einige Gelehrte die Auszahlung in Geld erlaubt haben. Doch in Streitfragen muss auf das zurückgegriffen werden, was im Buch Allāhs und in der Sunna Seines Gesandten (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) steht. Und da wir wissen, dass die Sunna des Gesandten (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) die Entrichtung der Zakāt al-Fitr in Form von Nahrungsmitteln vorschreibt, sollten wir an dieser Sunna festhalten.

[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Fatāwā Nūr ʿalā ad-Darb, Kassette Nr. 280, https://sounds.binothaimeen.net/storage/uploads/ftawamp3/Lw_280_02.mp3]