Darf ein gläubiger Muslim jemanden zu Weihnachten oder Ostern gratulieren?

22. Dezember 2020 / MonotheismusNeuerungenVerschiedenes /
Darf ein gläubiger Muslim jemanden zu Weihnachten oder Ostern gratulieren?


Antwort:

Der edle Großgelehrte Muhammad Ibn Sālih al-ʿUthaymīn (Möge Allāh mit seiner Seele gnädig sein) sagte: 'Es besteht kein Zweifel daran, dass das Gratulieren zu diesen (nicht-islamischen) Festen harām ist. Es mag sogar sein, dass der Mensch durch Kuffr betroffen wird, denn dass Gratulieren zu den Feiertagen des Kuffrs bedeutet, dass man damit (also mit dem Kuffr) einverstanden ist. Die Zustimmung zum Kuffr ist kuffr. Dementsprechend ist das Gratulieren zu ihren Festen, zB. zum sogenannten 'Chrismas' (Weihnachten) oder Ostern oder ähnlichen Festen islamrechtlich gesehen in keiner Weise erlaubt. Selbst, wenn sie uns zu unseren Festen gratulieren, gratulieren wir ihnen nicht zu ihren Festen. Der Unterschied liegt darin, dass ihre Gratulation zu unseren Festen eine Gratulation zur Wahrheit ist, während unsere Gratulation zu ihren Festen eine Gratulation zur Falschheit darstellen würde.' (ash-sharh al-mumtiʿ 75/8)
Wenn der Muslim verinnerlicht, das seine Religionsinhalte sich von den anderen unterscheiden, ist es seine Pflicht zu seinen Glaubensinhalten zu stehen und anderen klar und vernünftig zu verstehen zu geben, dass dies nicht seine Glaubensinhalte sind an die man glaubt. Jede Religion hat seine Grenzen und das Gratulieren zur Falschheit stellt ein Überschreiten dieser eigenen Grenze dar, weswegen man es unterlassen muss. Doch Allāh weiß es besser.