Darf ich das Gebet auf dem Weg zu einem weit entfernten Ort kürzen?

Ich studiere an der Uni und mittwochs fahre ich zu meiner Familie, die 200 km von Riyāḍ entfernt lebt. Wenn ich losfahre, wird zum Ẓuhr-Gebet gerufen. Darf ich das Gebet auf dem Weg kürzen?


Er sagte:

Der Fragende darf das Gebet kürzen, auch wenn zum Gebet gerufen wurde und er sich noch in der Stadt befindet. Denn es kommt auf die tatsächliche Handlung also das Gebet an und nicht auf die Zeit des Gebets. Wenn man noch in seiner Stadt ist und der Gebetsrufer (Mu’athin) ruft zum Gebet und du verreist, dann kann man das Gebet kürzen. Wenn es Zeit zu beten und man verreist ist und in seiner Heimat angekommen, dann muss man das Gebet ungekürzt verrichten. Die Regel besagt also, dass es auf die Verrichtung des Gebets ankommt und nicht auf die Gebetszeit. Wenn man auf der Reise betet, dann kürzt man, und wenn man in der Heimat betet, dann betet man ungekürzt.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Vortragsreihe Band II]
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