[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Darf ich in meinem Zustand der Unreinheit aufgrund der Geburt an einem Totengebet teilnehmen?
29. November 2020 /
Menstruation & Wochenfluss • Totengebet
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Möge Allah stets mit ihnen zufrieden sein. Darf ich in meinem Zustand der Unreinheit aufgrund der Geburt an einem Totengebet teilnehmen?
Antwort:
An einem Totengebet, sowie jedem anderen Gebet darf man nur teilnehmen, wenn man rituell rein ist (Tahārah) und Wudūʾ hat. Wenn die Frau im Wochenfluss (Nifās) ist, darf sie nicht beten. Wenn Ihr Nifās beendet ist, also keine Blutungen mehr vorhanden sind, kann sie wieder beten, selbst wenn noch keine 40 Tage vorüber sind. Sie muss also nicht warten. Wenn der Nifās noch andauert, dann dürfen Sie die Waschung machen und Sie dürfen Bittgebete und Dhikr verrichten. Möge Allāh Ihnen Geduld geben.
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