[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Darf ich Weintrauben an jemanden verkaufen, wo ich weiß, dass er vielleicht damit Wein herstellen könnte?
31. Januar 2021 /
Wasserarten • Arbeit und Geschäfte
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Darf ich Weintrauben an jemanden verkaufen, wo ich weiß, dass er vielleicht damit Wein herstellen könnte?
Antwort:
Möge Allāh dich segnen. Grundsätzlich ist das Kaufen und Verkaufen von Trauben erlaubt. Die Gelehrten verbieten das Verkaufen von Trauben erst, wenn man weiß, dass der Käufer es explizit dafür kaufen will, um Wein herzustellen. Das Verbot stützt sich auf das 'Verbot zur Unterstützung einer Sünde', da das Herstellen von Wein harām ist.
So sagt Allāh (sinngemäß): "Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allāh! Allāh ist streng im Bestrafen." (5:2)
Der Verkauf von Trauben, verbunden mit diesem Wissen und der Absicht des Käufers, ist harām, da es eine Unterstützung zu seiner Sünde wäre. Doch Allāh weiß es besser.
So sagt Allāh (sinngemäß): "Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allāh! Allāh ist streng im Bestrafen." (5:2)
Der Verkauf von Trauben, verbunden mit diesem Wissen und der Absicht des Käufers, ist harām, da es eine Unterstützung zu seiner Sünde wäre. Doch Allāh weiß es besser.
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