[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Darf man die Pflichtabgabe (Zakāt-ul-Māl) zum Bau eines Brunnens, z.B. nach Afrika geben?
21. Oktober 2020 /
Die Pflichtabgabe
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Darf man die Zakat-ul-Maal zum Bau eines Brunnens, z.B. in Afrika geben? Wenn nein, wem steht die Zakat-ul-Maal zu?
Antwort:
Nein, das ist nicht erlaubt.
Die Zakat-ul-Maal ist nur für bestimmte Personengruppen gestattet, die in Surat At-Tauba erwähnt werden: Allāh, der Erhabene, sagt (sinngemäß): "Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise." (9:60)
Sadaqa sind für die Armen für die Bedürftigen, für diejenigen die damit Arbeiten, also beschäftigt sind, z.B. die vom Zakatamt sind, (also die damit ihren Lebensunterhalt finanzieren). Für diejenigen deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, wie z.B. jemand der naheliegend am Islam ist und ihm fehlt nur noch wenig, bis er den Islam annimmt, bzw. jemand der schwach im Islam ist. (Somit kann man das Herz dieser Person, für den Islam gewinnen). Den Loskauf von Sklaven. Sklaven befreien haben wir zwar nicht mehr, aber das wäre eine Gruppe, wo man Zakat-ul-Maal geben kann. Wenn jemand verschuldet ist, so dass er die Schulden zurückzahlen kann. Vorausgesetzt, dass die Schulden im Halal sind, nicht im Haram. Auf dem Wege Allahs, (derjenige der sich auf dem Wege Allahs subhanahu wa taala befindet, z.B. die Mujahidin oder die Gutes Tuenden), oder für den Sohn des Weges, z.B. jemand, der sich auf einer Reise befindet und nicht mehr weiß, wie er weiterreisen kann, weil er z.B. sein Geld verloren hat. (Diese Person dürfte sogar reich sein, dennoch würde ihm Zakat-ul-Maal zustehen, da er Hilfe benötigt.)
Das sind 8 Personengruppen, denen die Zakat-ul-Maal zusteht. Und zu diesen 8 Personengruppen zählt der Arme und der Bedürftige. Und der Arme ist derjenige, der vom Tagesbudget, was er benötigt, nicht einmal die Hälfte (0%-50%) besitzt. Oder von seinem Wochen-bzw. Monatsbudget, nicht einmal die Hälfte besitzt.
Der Bedürftige ist derjenige, der kein Monatsbudget von 50%-100% besitzt. Er hat zwar mehr als der Arme, dennoch ist sein Tagesbedarf nicht gedeckt. Der Bedürftige kann aber jemand sein, der ein Wertgegenstand besitzt, zb. ein Fahrzeug, wie ein Taxifahrer oder ein Kurierfahrer. Oder auch jemand der ein Schiff besitzt. Allah subhanahu wa taala erwähnt diesen Bedürftigen (Masakīn) in Surat al Kahf: Das war das Boot für die Mesakiin, auf dem sie arbeiteten. Das heißt, es ist erlaubt, dass ein Bedürftiger ein Wertgegenstand besitzt, womit er auch arbeitet, jedoch besitzt dieser weniger als nötig ist für seinen Tag.
Außerhalb diesen Personengruppen ist die Zakat-ul-Maal nicht zulässig. Nicht einmal für den Bau einer Moschee.
Die Zakat-ul-Maal ist das Recht dieser Personengruppen. Und Sie können den Zakatpflichtigen fragen, wo Ihr Geld bleibt, weil Allah subhanahu wa taala für diese Personengruppen, das Geld bestimmt hat. Und deswegen sagt Allah im Qur’an (sinngemäß): „Als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise.“ (9:60)
Möge Allah, der Erhabene und Glorreiche, uns zu denjenigen gehören lassen, die diesen Geboten nachkommen. Allahumma Amin.
Die Zakat-ul-Maal ist nur für bestimmte Personengruppen gestattet, die in Surat At-Tauba erwähnt werden: Allāh, der Erhabene, sagt (sinngemäß): "Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise." (9:60)
Sadaqa sind für die Armen für die Bedürftigen, für diejenigen die damit Arbeiten, also beschäftigt sind, z.B. die vom Zakatamt sind, (also die damit ihren Lebensunterhalt finanzieren). Für diejenigen deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, wie z.B. jemand der naheliegend am Islam ist und ihm fehlt nur noch wenig, bis er den Islam annimmt, bzw. jemand der schwach im Islam ist. (Somit kann man das Herz dieser Person, für den Islam gewinnen). Den Loskauf von Sklaven. Sklaven befreien haben wir zwar nicht mehr, aber das wäre eine Gruppe, wo man Zakat-ul-Maal geben kann. Wenn jemand verschuldet ist, so dass er die Schulden zurückzahlen kann. Vorausgesetzt, dass die Schulden im Halal sind, nicht im Haram. Auf dem Wege Allahs, (derjenige der sich auf dem Wege Allahs subhanahu wa taala befindet, z.B. die Mujahidin oder die Gutes Tuenden), oder für den Sohn des Weges, z.B. jemand, der sich auf einer Reise befindet und nicht mehr weiß, wie er weiterreisen kann, weil er z.B. sein Geld verloren hat. (Diese Person dürfte sogar reich sein, dennoch würde ihm Zakat-ul-Maal zustehen, da er Hilfe benötigt.)
Das sind 8 Personengruppen, denen die Zakat-ul-Maal zusteht. Und zu diesen 8 Personengruppen zählt der Arme und der Bedürftige. Und der Arme ist derjenige, der vom Tagesbudget, was er benötigt, nicht einmal die Hälfte (0%-50%) besitzt. Oder von seinem Wochen-bzw. Monatsbudget, nicht einmal die Hälfte besitzt.
Der Bedürftige ist derjenige, der kein Monatsbudget von 50%-100% besitzt. Er hat zwar mehr als der Arme, dennoch ist sein Tagesbedarf nicht gedeckt. Der Bedürftige kann aber jemand sein, der ein Wertgegenstand besitzt, zb. ein Fahrzeug, wie ein Taxifahrer oder ein Kurierfahrer. Oder auch jemand der ein Schiff besitzt. Allah subhanahu wa taala erwähnt diesen Bedürftigen (Masakīn) in Surat al Kahf: Das war das Boot für die Mesakiin, auf dem sie arbeiteten. Das heißt, es ist erlaubt, dass ein Bedürftiger ein Wertgegenstand besitzt, womit er auch arbeitet, jedoch besitzt dieser weniger als nötig ist für seinen Tag.
Außerhalb diesen Personengruppen ist die Zakat-ul-Maal nicht zulässig. Nicht einmal für den Bau einer Moschee.
Die Zakat-ul-Maal ist das Recht dieser Personengruppen. Und Sie können den Zakatpflichtigen fragen, wo Ihr Geld bleibt, weil Allah subhanahu wa taala für diese Personengruppen, das Geld bestimmt hat. Und deswegen sagt Allah im Qur’an (sinngemäß): „Als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise.“ (9:60)
Möge Allah, der Erhabene und Glorreiche, uns zu denjenigen gehören lassen, die diesen Geboten nachkommen. Allahumma Amin.
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