Darf man einen Armen speisen, anstelle der nicht gefasteten Ramadāntage?

23. Januar 2021 / Das Fasten /
Eine Frau hat noch eine große Anzahl an Fastentage von Ramadān übrig und empfindet es als Erschwernis diese zu vervollständigen. Besteht die Möglichkeit, dass Sie pro Tag eine Person mit Nahrung als Geldspende versorgt und Sie somit nicht mehr fasten "muss"?


Antwort:

Möge Allah dich segnen. Ein Muslim, der wegen Krankheit oder Reise nicht fasten konnte, ist anbefohlen die Fastentage nachzufasten, sobald man dazu wieder in der Lage ist, dies aufgrund der Aussage von Allāh, den Erhabenen (sinngemäß): „wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“ (2:185)
Wenn sie ihre Menstruation hat oder im Wochenbett ist, hat sie keine Pflicht zu fasten. Sie holt diese Fastentage, anstelle der nicht gefasteten Tage, nach. Dies aufgrund der Aussage des Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil), welche das bestätigt: „Wenn sie ihre Menstruation bekommt dann betet sie nicht und fastet nicht.“ (Buchārī, Nr 1951)
Wenn die Frau ihre Menstruation bekommt, darf sie nicht fasten, jedoch holt sie die Tage später nach. Wenn eine Frau weiterhin krank bleibt und aufgrund der Krankheit nicht mehr in der Lage sein wird zu fasten, darf sie stattdessen für jeden Tag einen Armen (miskīn) speisen. Ansonsten sind die Schuldentage nachzufasten.
Ist die Krankheit vorübergehend und sie wird wieder gesund, bleiben ihre Schuldentage offen und sie kann diese nur mit dem Nachfasten ausgleichen.
In den langen Winternächten und kurzen Tagen ist es besonders empfehlenswert die Zeit auszunutzen und mit dem Fasten zu beginnen, sofern sie dazu in der Lage ist. Doch Allāh weiß es besser.
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