Darf man jemand mit der Pflichtabgabe (Zakat al-Fitr) beauftragen, auch wenn die Zeit dafür noch nicht eingetroffen ist?

Beginnt die Zeit für die Entrichtung der Zakāt al-Fitr, sobald sie an die Bedürftigen übergeben wird, oder ab dem Moment, in dem die zahlungspflichtige Person sie entrichtet? Wenn ich beispielsweise in Riad bin und sie Mitte des Ramadan an eine Person außerhalb von Riad übergebe und ihr sage: „Das ist die Zakāt al-Fitr, und du sollst sie zur verpflichtenden Zeit an die Berechtigten weitergeben“, ist das dann gültig?


Er sagte:

Wenn du sie deinem Bevollmächtigten in einer anderen Stadt übergibst und ihm sagst: „Das ist die Zakāt al-Fitr, entrichte sie zur vorgeschriebenen Zeit“, dann ist das unproblematisch. Entscheidend ist, dass sie den Bedürftigen erreicht, unabhängig davon, in welchem Land sie sich befinden.

[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Fatāwā Nūr ʿalā ad-Darb, Kassette Nr. 111, https://sounds.binothaimeen.net/storage/uploads/ftawamp3/Lw_111_14.mp3]