[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Darf man nur am Freitag fasten?
30. Mai 2021 /
Das Fasten
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Darf man nur am Freitag fasten?
Antwort:
Bārak Allāhu fikum. Das alleinige Fasten am Freitag ist grundsätzlich nicht erlaubt, wenn davor oder danach nicht auch gefastet wird. Also entweder Donnerstag und Freitag oder Freitag und Samstag.
Der Prophet ﷺ sah eine Frau am Freitag fasten, so fragte er sie, ob sie gestern fastete und sie das verneinte, sodann fragte er sie, ob sie vorhat am nächsten Tag zu fasten, was sie verneinte, sodann er ihr befahl das Fasten zu brechen.
Das alleinige Fasten des Freitags, das heißt, wenn man beabsichtigt den Freitag zu fasten, weil es Freitag ist, darf man dies nicht tun. Sollte jedoch der Tag von ʿArafat auf einen Freitag fallen oder der Tag von ʿAshūrah auf einen Freitag fallen, dann ist es erlaubt, weil man nicht speziell wegen dem Freitag fastet, sondern weil man den anderen Grund, nämlich ʿArafat oder ʿAshūrah beabsichtigte.
Und so verhält es sich auch, wenn man beispielsweise noch Fastentage nachholen muss und man z.b. am Freitag seinen freien Tag hat und deswegen diesen Tag wählt, um zu fasten, so wäre dies erlaubt, da man nicht des Freitags wegen fastet, sondern weil sich die Möglichkeit aufgrund des freien Tages ergab.
Der Prophet ﷺ untersagte uns den Freitag spezifisch für das Fasten zu bestimmen und die Nacht zum Freitag spezifisch zu bestimmen um Qiyām al-Layl zu verrichten.
Sollte das nicht die Absicht sein, so ist das Fasten aufgrund der erwähnten Absichten erlaubt. Doch Allāh weiß es besser.
Der Prophet ﷺ sah eine Frau am Freitag fasten, so fragte er sie, ob sie gestern fastete und sie das verneinte, sodann fragte er sie, ob sie vorhat am nächsten Tag zu fasten, was sie verneinte, sodann er ihr befahl das Fasten zu brechen.
Das alleinige Fasten des Freitags, das heißt, wenn man beabsichtigt den Freitag zu fasten, weil es Freitag ist, darf man dies nicht tun. Sollte jedoch der Tag von ʿArafat auf einen Freitag fallen oder der Tag von ʿAshūrah auf einen Freitag fallen, dann ist es erlaubt, weil man nicht speziell wegen dem Freitag fastet, sondern weil man den anderen Grund, nämlich ʿArafat oder ʿAshūrah beabsichtigte.
Und so verhält es sich auch, wenn man beispielsweise noch Fastentage nachholen muss und man z.b. am Freitag seinen freien Tag hat und deswegen diesen Tag wählt, um zu fasten, so wäre dies erlaubt, da man nicht des Freitags wegen fastet, sondern weil sich die Möglichkeit aufgrund des freien Tages ergab.
Der Prophet ﷺ untersagte uns den Freitag spezifisch für das Fasten zu bestimmen und die Nacht zum Freitag spezifisch zu bestimmen um Qiyām al-Layl zu verrichten.
Sollte das nicht die Absicht sein, so ist das Fasten aufgrund der erwähnten Absichten erlaubt. Doch Allāh weiß es besser.