[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Darf man qurʿān während dem Lernen im Hintergrund hören?
Darf man qurʿān während dem Lernen im Hintergrund hören?Diese
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Nein, weil Allāh im qurʿān sagt: "Und wenn der qurʿān vorgetragen wird, dann hört ihm zu und horcht hin, auf daß ihr Erbarmen finden möget!". (7:204)
In diesem Vers befindet sich ein Gebot zum Hinhören des qurʿāns, wenn er verlesen wird. Jemand, der mit anderen Dingen abgelenkt ist, wie zB. den Hausaufgaben oder anderen Aktivitäten, die eine gewissen geistige Interaktivität verlangen können dem qurʿān schwierig bzw. unmöglich zuhören, da sie dabei etwas anderes machen. Dementsprechend ist das nicht erlaubt dem qurʿān nicht den nötigen Wert zu geben. Man kann beim Fahrradfahren, beim Autofahren, im Bus, beim Spazieren gehen und sonst wo überall den qurʿān hören, weil man mit den Gedanken auch beim qurʿān sein kannst. Ansonsten gehört es sich nicht, den qurʿān einfach laufen zu lassen und ihm nicht zu zuhören.
Der oben erwähnte Vers wird nach vielen Gelehrten im Zusammenhang mit dem Gebet erklärt. Wenn der qurʿān im Gebet verlesen wird, so ist es verpflichtend dem qurʿān zuzuhören. Imām as-Saʿdiyy (Möge Allāh mit seiner Seele gnädig sein) sagt in seinem Tafsīr:
"Diese Angelegenheit ist allgemein für jeden gültig, der hört, dass das Buch Allāhs rezitiert wird. So ist man anbefohlen hinzuhören und (aufmerksam) zu horchen. Der Unterschied zwischen dem Hören und dem Horchen liegt darin, dass das Horchen erreicht wird, indem man die äußeren Dinge unterlässt, wie das Reden und alles, was zur Ablenkung vom Hören führt. Das Hinhören (vom qurʿān) bedeutet, dass man sein Gehör öffnet und sein Herz anwesend ist und dass man über das Gehörte nachsinnt. Es ist gemäß dieser beiden Dinge erforderlich, dass wenn das Buche Allāhs verlesen wird, man dadurch viel Gutes (khayr) erreichen kann und einen Glauben (Imān) verinnerlicht und erneuert und sich die Rechtleitung vermehrt und man einen Tiefblick in der Religion erreicht und deswegen hat Allāh das Erreichen der Barmherzigkeit davon abhängig gemacht. So deutet dies daraufhin, dass wer nicht zuhört und horcht, auch keinen Anteil dieser Barmherzigkeit erreicht und man viel Gutes verpasst. Außerdem zählt es definitiv zu den Angelegenheiten, dass derjenige, der eine Rezitation des qurʿāns hört, anbefohlen ist dieser zuzuhören und (aufmerksam) zu horchen, wenn es sich um die laute Rezitation seines Vorbeters (Imām) in einem Gebet handelt. Ihm wird geboten dem (aufmerksam) zuhorchen. Die meisten Gelehrten sagen hierzu sogar: 'Das aufmerksame Horchen ist an dieser Stelle dem (eigenen) Rezitieren der Fātiha (für den Maʾmūm) vorzuziehen'." (Tafsīr as-Saʿdiyy Vers 7:204)
Einige Geschwister lassen den qurʿān im Hintergrund laufen und weder hören sie hin noch horchen sie aufmerksam zu, was dazu führt, dass dem qurʿān nicht die nötige Würdigung gegeben wird. Das Missachten des qurʿāns führt dazu, dass es hāram wird den qurʿān einfach so als Unterhaltungsmedium laufen zu lassen. Doch Allāh weiß es besser.
Nein, weil Allāh im qurʿān sagt: "Und wenn der qurʿān vorgetragen wird, dann hört ihm zu und horcht hin, auf daß ihr Erbarmen finden möget!". (7:204)
In diesem Vers befindet sich ein Gebot zum Hinhören des qurʿāns, wenn er verlesen wird. Jemand, der mit anderen Dingen abgelenkt ist, wie zB. den Hausaufgaben oder anderen Aktivitäten, die eine gewissen geistige Interaktivität verlangen können dem qurʿān schwierig bzw. unmöglich zuhören, da sie dabei etwas anderes machen. Dementsprechend ist das nicht erlaubt dem qurʿān nicht den nötigen Wert zu geben. Man kann beim Fahrradfahren, beim Autofahren, im Bus, beim Spazieren gehen und sonst wo überall den qurʿān hören, weil man mit den Gedanken auch beim qurʿān sein kannst. Ansonsten gehört es sich nicht, den qurʿān einfach laufen zu lassen und ihm nicht zu zuhören.
Der oben erwähnte Vers wird nach vielen Gelehrten im Zusammenhang mit dem Gebet erklärt. Wenn der qurʿān im Gebet verlesen wird, so ist es verpflichtend dem qurʿān zuzuhören. Imām as-Saʿdiyy (Möge Allāh mit seiner Seele gnädig sein) sagt in seinem Tafsīr:
"Diese Angelegenheit ist allgemein für jeden gültig, der hört, dass das Buch Allāhs rezitiert wird. So ist man anbefohlen hinzuhören und (aufmerksam) zu horchen. Der Unterschied zwischen dem Hören und dem Horchen liegt darin, dass das Horchen erreicht wird, indem man die äußeren Dinge unterlässt, wie das Reden und alles, was zur Ablenkung vom Hören führt. Das Hinhören (vom qurʿān) bedeutet, dass man sein Gehör öffnet und sein Herz anwesend ist und dass man über das Gehörte nachsinnt. Es ist gemäß dieser beiden Dinge erforderlich, dass wenn das Buche Allāhs verlesen wird, man dadurch viel Gutes (khayr) erreichen kann und einen Glauben (Imān) verinnerlicht und erneuert und sich die Rechtleitung vermehrt und man einen Tiefblick in der Religion erreicht und deswegen hat Allāh das Erreichen der Barmherzigkeit davon abhängig gemacht. So deutet dies daraufhin, dass wer nicht zuhört und horcht, auch keinen Anteil dieser Barmherzigkeit erreicht und man viel Gutes verpasst. Außerdem zählt es definitiv zu den Angelegenheiten, dass derjenige, der eine Rezitation des qurʿāns hört, anbefohlen ist dieser zuzuhören und (aufmerksam) zu horchen, wenn es sich um die laute Rezitation seines Vorbeters (Imām) in einem Gebet handelt. Ihm wird geboten dem (aufmerksam) zuhorchen. Die meisten Gelehrten sagen hierzu sogar: 'Das aufmerksame Horchen ist an dieser Stelle dem (eigenen) Rezitieren der Fātiha (für den Maʾmūm) vorzuziehen'." (Tafsīr as-Saʿdiyy Vers 7:204)
Einige Geschwister lassen den qurʿān im Hintergrund laufen und weder hören sie hin noch horchen sie aufmerksam zu, was dazu führt, dass dem qurʿān nicht die nötige Würdigung gegeben wird. Das Missachten des qurʿāns führt dazu, dass es hāram wird den qurʿān einfach so als Unterhaltungsmedium laufen zu lassen. Doch Allāh weiß es besser.
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