Darf man Zeitungen austragen (als Nebenjob), obwohl in der Zeitung Alkohol und verbotenes Fleisch beworben wird?

16. Januar 2021 / Arbeit und Geschäfte /
As salamu alaikum, darf ich Zeitungen austragen (als Nebenjob), obwohl in der Zeitung Alkohol und verbotenes Fleisch beworben wird?


Antwort:

Möge Allāh dich segnen. Was die Zeitschriften, Zeitungen und Magazine betrifft, so gibt es welche, die erlaubt und andere, die verboten sind. Es sind 3 Kategorien:
1) Unter den Gelehrten besteht Einigung darüber, wenn der Inhalt der Zeitungen Gutes ist und sich darin ein Aufruf zum Guten befindet, dass diese erlaubt sind zu kaufen, verkaufen und zu verteilen.
2) Das Gegenteil, so sind jene harām, in denen zum Frevel aufgerufen wird oder sich darin Dinge des Kuffr oder Aufrufe zum Unheil befinden.
3) Es sind Zeitschriften, in denen überwiegend Gutes drin steht, wie Allgemeinbildung oder aktuelle Nachrichten oder Ähnliches, wovon man einen Nutzen haben kann, jedoch befindet sich darin ebenfalls Verwerfliches, Frevel und Übel, wie z.B. Bilder von nackten Körpern, Werbung für Alkohol oder Zinsen, usw. Diese Art ist bei den Gelehrten umstritten zu kaufen, verkaufen oder zu verteilen, da der Hauptteil gut ist und einen Nutzen hat für die Leser.
Angesichts der aktuellen Lage in Europa und der negativen Vorgehensweise gegen Muslime ist jedoch eher davon auszugehen, dass sich in den Zeitschriften, Zeitungen und Magazinen mehr Übel befindet und verlegt wird als Gutes, was zum Grund dafür wird, dass es harām ist.
Handelt es sich um Fachzeitschriften, wie Computerzeitungen, oder Ähnlichem ist es erlaubt, da sich darin überwiegend Fachwissen befindet.
Am besten wäre es geehrter Bruder, wenn du dir einen anderen Nebenjob suchst, sodass du dich von dieser fragwürdigen Angelegenheit schützt. Doch Allāh weiß es besser.
[Ausführliche Informationen dazu findet man hier: https://islamqa.info/ar/89737]