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Das Auftragen von Parfüm für Frauen, die aus dem Haus gehen
Antwort:
Es gibt keine bekannten Hadithe, die das Auftragen von Parfum als Grund für einen erforderlichen Ghusl anführen, wenn die Frau das Haus verlassen möchte. Die Hadithe beziehen sich vielmehr auf das Abwaschen des Parfüms, sodass die Frau den Duft von sich abwäscht, bevor sie das Haus verlässt, gemäß der Aussage des Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil): Der Prophet (ﷺ) wurde gefragt, ob Frauen Parfüm benutzen dürfen. Er sagte: "Ja, aber wenn sie das Haus verlässt, soll sie den Duft von sich abwaschen." (Sunan Abu Dawud, Nr. 4173).
Auch sagte er (ﷺ): "Wenn eine Frau Parfüm aufträgt und dann an Menschen vorbeigeht, sodass sie ihren Duft riechen, ist sie wie eine Unzuchttreibende." (Sunan an-Nasā’i, Nr. 5126).
Wenn eine Frau Parfüm aufgetragen hat und der Duft ist nach einer Weile nachweislich nicht mehr zu riechen und sie verlässt das Haus, zählt sie nicht zu den im Hadith erwähnten Personen. Wenn das Parfüm aber noch zu riechen ist, soll sie sich abwaschen. Und Allāh weiß es besser.