Das Sprechen der Istighfār nach dem Gebet. Ist dies allgemein und beinhaltet alle Gebete, sowohl verpflichtende, als auch freiwillige Gebete oder bezieht es sich speziell auf die verpflichtenden Gebete?

Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: "Das Sprechen der Istighfār nach dem Gebet. Ist dies allgemein und beinhaltet alle Gebete, sowohl verpflichtende, als auch freiwillige Gebete oder bezieht es sich speziell auf die verpflichtenden Gebete?"


Er sagte:

„Das, was sich mir verdeutlicht, ist, dass das Ersuchen der Vergebung (Astaghfirullāh 3 mal) und die Aussage: „Allāhumma anta As-Salām wa minka As-Salām“ und die restlichen Adhkār nur nach den Pflichtgebeten gesagt werden, denn es wurde nicht von denjenigen, die mit dem Propheten ﷺ das freiwillige Nachtgebet verrichteten, berichtet, dass er dies (im Anschluss) sagte. Es wurde jedoch vom Propheten ﷺ berichtet, dass er nach dem Salām des Witrgebets dreimal sagte: „Subhān Al-Malik, al-Quddus“, wobei er es beim dritten Mal hinaus zog.“
 
[Fatāwā Nūr ʿala ad-Darb, (152/4)]