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Das Urteil über das Gebet am Festtag (ʿEid-Gebet) und wie verhält man sich wenn man es verpasst hat?
Er sagte:
Es gibt unter den Gelehrten drei Meinungen zum ʿEid-Gebet:
1. Es ist eine Sunna (empfohlene Handlung):
Dies wird mit der Überlieferung begründet, in der ein Beduine den Propheten (Allāhs Segen und Frieden auf ihm) fragte, als dieser ihm von den fünf Pflichtgebeten berichtete: „Ist außer diesen Gebeten noch etwas verpflichtend für mich?“ Der Prophet antwortete: „Nein, außer du verrichtest freiwillige Gebete.“
2. Es ist eine kollektiv verpflichtende Handlung (Farḍ Kifāya):
Diese Meinung basiert auf der Tatsache, dass das ʿEid-Gebet zu den sichtbaren Riten des Islams gehört, da es gemeinschaftlich und auf freien Flächen verrichtet wird. Alles, was zu den sichtbaren religiösen Riten gehört, gilt als Farḍ Kifāya, ähnlich wie der Gebetsruf (Adhān).
3. Es ist eine individuelle Pflicht (Farḍ ʿAyn):
Diese Meinung stützt sich darauf, dass der Prophet (Allāhs Segen und Frieden auf ihm) das ʿEid-Gebet angeordnet hat, selbst für menstruierende Frauen, junge Mädchen und Frauen, die sich sonst zurückziehen. Er befahl ihnen, zum Gebetsplatz für das ʿEid-Gebet hinauszugehen.
Dies ist die stärkste Meinung und wurde von Ibn Taymiyyah (möge Allāh mit ihm barmherzig sein) als richtig angesehen. Allerdings wird das Gebet nicht nachgeholt, wenn es verpasst wurde. Das bedeutet: Wenn jemand zu spät kommt und der Imām bereits den abschließenden Gruß gesprochen hat, dann wird das ʿEid-Gebet nicht nachgeholt – ähnlich wie das Freitagsgebet, das ebenfalls nicht nachgeholt wird. Allerdings gibt es für das Freitagsgebet einen Ersatz, nämlich das Mittags-Gebet, da die Zeitspanne für das Gebet eine Verpflichtung mit sich bringt. Beim ʿEid-Gebet hingegen gibt es keinen überlieferten Ersatz vom Propheten (Allāhs Segen und Frieden auf ihm).
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Silsilat Liqāʾ al-Bāb al-Maftūḥ, Nr. 37, https://sounds.binothaimeen.net/storage/uploads/ftawamp3/od_037_18.mp3]