Das Urteil über das Festgebet (ʿĪd-Gebet) und ob es nachgeholt wird, wenn es verpasst wurde.

Ist das Festgebet (Eid-Gebet) eine individuelle Pflicht (farḍ ʿayn) oder eine kollektive Pflicht (farḍ kifāya)? Und wenn jemand das Eid-Gebet verpasst hat, holt man das dann nach oder nicht?


Er sagte:

Was offensichtlich ist, ist, dass das Eid-Gebet eine individuelle Pflicht (farḍ ʿayn) ist, denn der Prophet (Allah segne ihn und gebe ihm Heil) hat dazu befohlen. Und wenn es jemand verpasst, dann holt er es nicht nach; denn das Nachholen wurde nicht überliefert – im Gegensatz zum Freitagsgebet, denn wenn jemand dieses verpasst, holt er es nach, aber wir sagen nicht, dass er dasselbe Gebet nachholt, sondern er betet das Mittagsgebet; denn diese Zeit ist eine Zeit für ein Gebet – entweder für das Freitagsgebet oder das Mittagsgebet. Wenn er also das Freitagsgebet verpasst hat, dann betet er das Mittagsgebet. Was jedoch das Eid-Gebet betrifft, so ist es nur in Form einer Versammlung vorgeschrieben. Wenn du diese Versammlung erreichst, dann bete, und wenn du sie nicht erreichst, dann bete nicht.

[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Silsilat Liqāʾ al-Bāb al-Maftūḥ, Nr. 52, https://sounds.binothaimeen.net/storage/uploads/ftawamp3/od_052_19.mp3]