Das Urteil über das Wischen des Gesichts nach dem Bittgebet

Möge Allāh Sie bewahren. Ist es empfohlen, das Gesicht mit den Händen nach dem Bittgebet zu wischen, oder ist dies eine Neuerung (Bidʿa)?


Er sagte:

Die Gelehrten sind sich in dieser Angelegenheit uneinig. Einige sagen, dass es empfohlen sei, nach dem Bittgebet, während die Hände erhoben sind, das Gesicht mit ihnen zu wischen. Sie stützen sich dabei auf einen schwachen Hadith. Allerdings sagte Ibn Ḥaǧar – möge Allāh ihm barmherzig sein – dass dieser Hadith durch verschiedene Überlieferungswege gestützt werde, sodass er insgesamt als akzeptabel (ḥasan) einzustufen sei.

Andere Gelehrte hingegen vertreten die Meinung, dass man das Gesicht nicht mit den Händen wischen sollte, da die diesbezüglichen Überlieferungen schwach sind. Dementsprechend wäre das Wischen des Gesichts eine Neuerung (Bidʿa). Diese Ansicht vertrat auch Scheich al-Islām Ibn Taymiyya – möge Allāh ihm barmherzig sein.

Meiner Meinung nach sollte jedoch weder derjenige kritisiert werden, der das Gesicht wischt, noch sollte jemand, der es nicht tut, dazu aufgefordert werden. Ja.

[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Fatāwa Nūr ʿalā ad-Darb, Kassette Nr.354, https://sounds.binothaimeen.net/storage/uploads/ftawamp3/Lw_354_06.mp3]