Das Urteil über den spezifischen Takfīr einer Person aufgrund ihrer Taten des Kuffrs

Die Gelehrten haben verschiedene Ansichten über den spezifischen Takfir und bewegen sich zwischen dem sehr strengen und dem sehr nachlässigen. Einige sagen: „Wenn man jemanden sieht der ein Grab umkreist, so erkundige dich nach seiner Absicht, warum er die Umkreisung macht“. Und Andere sagen: „Es reicht jemanden zu sehen, so wird dieser als Kāfir erklärt, besonders dann, wenn er davon Bescheid weiß.“ Können diese sich gegeneinander etwas vorwerfen? Und was ist Ihre Meinung darüber?


Er sagte:

Ich sage: Du musst verstehen, dass die Ummah zwei Splittergruppen hat, die Khawārijj und die Murjiʾah.
Was die Khawārijj anbelangt, so sagen sie: „Sündigt jemand, so hat der Glaube (Imān) keinen Nutzen mehr.“ und sie erklären jeden zum Kafir, der eine große Sünde begeht.
Was die Murjiʾah betrifft, so sagen sie: „Eine Sünde hat keine Auswirkung auf den Glauben (Imān)“ und sie erklären jeden Sünder zu einem Gläubigen (Muʾmin) mit vollkommenem Imān.
Und so ist es auch in deiner heutigen Zeit:
Es gibt jene, die von den Murjiʾah angezogen werden. Diese sind sehr nachlässig, wenn es um das Verurteilen von Menschen geht.
Und es gibt jene, die die Tendenz der Khawārijj haben und dann beginnen jeden zum Kāfir zu erklären, der eine Sünde begeht.
Es ist jedoch Pflicht sich - bezüglich (dieser Thematik) des Takfīrs - an das zu halten, was uns vom Buche (Allāhs) erreichte und der Sunnah. Denn das Urteil des Takfīrs ist ein Teil, wie alle anderen Urteilen, die von Allāh kommen.
So, wie uns nicht erlaubt ist, zu sagen „das ist pflicht (wājib) und das ist verboten (ḥarām)“ außer mit einem Beweis (dalīl), so ist es ebenfalls nicht erlaubt, zu sagen „das ist kuffr und das ist Imān“ außer mit einem Beweis (dalīl).
Anschließend gilt; wenn wir sagen: Diese (Tat) ist Kuffr, so urteilen wir nicht über denjenigen, der diese Tat begeht, dass er ein Kāfir ist, denn es kann durchaus sein, dass dieser entschuldigt ist oder dass ihm die Wahrheit verschleiert ist (also nicht klargeworden ist), oder dieser ist wegen einer Notwendigkeit gezwungen gewesen, das zu tun. Sodann, wir gedulden uns bis die Situation dieser Person deutlich wird. Wenn dann seine Situation deutlich wurde, und es trifft zu, dass diese Person Wissen darüber besitzt und sie hat sich selbständig für erlaubt erklärt, was zum Kuffr führt, dann erklären wir ihn zum Kāfir.“
Der Fragende:
Sollten wir uns darin gegenseitig kritisieren?
Der Scheich:
Ja, na klar.
Wir kritisieren den Radikalen hierin und sagen zu ihm: „Fürchte Allāh in den Dienern Allāhs. Erkläre niemanden zum Kāfir, den Allāh (ʿazza wa dschall) nicht zum Kāfir erklärt."
Und zum anderen: „Vernachlässige nicht den, den Allāh nicht vernachlässigte. Dies sind das Buch Allāhs und die Sunnah und gemäß diesen beiden fahren wir fort (urteilen wir).“
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Silsilat liqaʾāt al-Bāb al-Maftūḥ, Liqāʾ al-Bāb al-Maftūḥ, Nr. 6]