Der spezifische Takfīr benötigt einen spezifischen Beweis. Was bedeutet das?

12. Juni 2021 / Methodik /
Der spezifische Takfīr benötigt einen spezifischen Beweis. Was bedeutet das?


Antwort:

Dem ehrenwerten Gelehrten Muhammad Ibn Sālih al- ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde folgende Frage gestellt: "Was ist die Bedeutung des Ausspruchs von Scheich al-Islām Ibnu Taymiyyah: 'Der spezifische Takfīr benötigt einen spezifischen Beweis'?"
Er sagte: "Möge Allāh dich segnen, Du weißt, dass Rechtsurteile manchmal von Beschreibungen abhängig sind und manchmal von Personen. Nehmen wir Mal ein Beispiel:
Die Aussage ‚Jeder Gläubige (Muʾmin) zählt zu den Bewohnern des Paradieses‘ ist eine allgemeingültige Aussage, die von einer Beschreibung abhängt; Jeder Muʾmin ist im Paradies und jeder Kāfir ist im Höllenfeuer, aber kannst du über eine andere Person sagen: „Diese eine Person ist von den Paradiesbewohnern.“?
- Nein, und kannst du sagen, dass diese eine Person im Höllenfeuer ist?
- Nein, denn es gibt einen Unterschied zwischen der Verbindung aufgrund einer Beschreibung oder des Einzelnen.
Wenn eine Person eine Aussage des Unglaubens (Kuffr) ausspricht oder eine Tat des Unglaubens (Kuffr) begeht, so verurteilen wir ihn nicht zum Kāfir, bis wir von ihm in Erfahrung bringen konnten, was ihn dazu bewegte. Dann behandeln wir ihn so, wie es sein Zustand erfordert.
- Ein Mann wurde dazu gezwungen sich vor einem Götzen niederzuwerfen, so warf sich dieser nieder.
- Ein anderer Mann wurde dazu gezwungen eine Aussage des Unglaubens (Kuffr) auszusprechen, so sprach er es aus.
Verurteilen wir diese beiden Männer zu Kuffār?
– Nein, denn Allāh der Erhabene sagt (sinngemäß):
„Wer Allāh verleugnet, nachdem er den Glauben (angenommen) hatte - außer demjenigen, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat -,“ (16:106)
Was Seine Aussage betrifft „Wer Allāh verleugnet, nachdem er den Glauben (angenommen) hatte“, so bezieht sich diese Aussage auf den Unglauben durch eine Aussage oder einer Tat.
Dieser Mann warf sich vor einem Götzen nieder und verabscheute es und der andere Mann sprach den Kuffr aus, während er das verabscheute. Sind seine Handlungen Unglaube (Kuffr) oder nicht?
– Doch. Seine Taten sind Taten des Unglaubens (Kuffr). Ist er ein Kāfir?
– Nein, denn es besteht ein Hinderungsgrund (für seine Verurteilung) zum Kāfir und das ist der Zwang (ikrāh).
So auch der Mann, der sich selbst gegenüber unrecht antat. Er sagte zu seiner Familie: ‚Wenn ich sterbe, verbrenne mich und wirf mich ins Meer.‘ Er verlangte dies, weil er glaubte er könne der Strafe von Allāh entkommen. Seine Familie tat, was er verlangte und so brachte ihn Allāh der Allmächtige und Glorreiche wieder zusammen und fragte ihn: ‚Warum hast du das getan?‘
–Er antwortete: ‚Mein Herr ich tat dies aus Furcht vor Deiner Strafe. Sodann hat Allāh ihm vergeben.
Dieser Mann begann eine Tat des Unglaubens und wieso? Weil er Zweifel an der Fähigkeit von Allāh hatte, dass Er ihn wieder zusammenbringen und dann bestrafen kann. Doch weil der Beweggrund dafür die Furcht vor Allāh, den Allmächtigen und Glorreichen war, vergab ihm Allāh.
Die Bedeutung der Worte von Scheich al-Islām Ibnu Taymiyyah (Möge Allāh mit ihm barmherzig sein) ist folgende: „Der Unglaube „Kuffr“ ist abhängig von einer Beschreibung und damit verurteilt man jede Situation.
- Wer nicht an Allāh glaubt, befindet sich im Höllenfeuer.
- Wer sich vor einem Götzen niederwirft, ist ein Ungläubiger (Kāfir)
- Wer behauptet, es gebe neben Allāh weitere Götter, ist ein Ungläubiger (Kāfir)
Was aber die eigentliche Person betrifft, so verurteilt man sie nicht, bis man (näher) hinschaut.
Es kann sein, dass es sich um einen Unwissenden handelt, dem die Kenntnis fehlt. Es mag sein, dass er etwas missverstanden hat oder es kann eine Situation vorliegen, dass die Person das eigentlich gar nicht will. Der Prophet ﷺ berichtete:
„Allāh ist mehr erfreut über die Reue Seines Dieners als einer von euch es wäre, dem sein Reittier mit seinem gesamten Proviant in einer Wüste davongelaufen ist, und der, nachdem er die Hoffnung, es wiederzufinden, bereits aufgegeben und sich in den Schatten eines Baumes gelegt hatte, sein Tier plötzlich, während er dort liegt, mit baumelndem Zügel direkt vor sich stehend findet, und der überglücklich sagt: „Oh Allāh, Du bist mein Diener und ich bin Dein Herr!”, wobei er sich vor lauter Freude derart verspricht.” (Muslim)
Dieser Ausspruch ist eine Aussage des Unglaubens (Kuffr), denn er behauptete selbst die Herrschaft innezuhaben und behauptete die Knechtschaft gebühre Allāh, doch er beabsichtigte das gar nicht. Vielmehr versprach er sich aufgrund der starken Freude, und so wie es der Prophet ﷺ sagte, hat ihm Allāh dies nicht verübelt!
[Silsilat liqāʾ al-Bāb al-Maftuḥ, Nr. 36]
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