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Die Art des Ehevertrags
Er sagte:
Die Sunna wurde von den Gelehrten, möge Allāh ihnen barmherzig sein, erwähnt, und sie findet sich im Hadith von Ibn Masʿūd:
„Der Prophet (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) lehrte ihn das Taschahhud für notwendige Angelegenheiten und sagte: 'Und zu den notwendigen Angelegenheiten gehört der Ehevertrag.'
Und diese (Worte) sind: Al-ḥamdu lillāh, naḥmaduhu wa nastaʿīnu wa nastaghfiruhu, wa naʿūdhu billāhi min schurūri anfusinā wa sayyiʾāti aʿmālinā.
Einige Leute fügen hinzu: (wa natūbu ilayh), andere fügen hinzu: (wa nastaḥdīh), aber all das ist nicht im Hadith überliefert. Vielmehr lautet der Hadith: Al-ḥamdu lillāh, naḥmaduhu wa nastaʿīnu wa nastaghfiruhu, wa naʿūdhu billāhi min schurūri anfusinā wa sayyiʾāti aʿmālinā, man yahdihillāhu fa-lā muḍilla lahu, wa man yuḍlil fa-lā hādiyya lahu.
Auch diesen Text verändern einige Leute und sagen: (wa man yuḍlil fa-lan tajida lahu waliyyan murshidā), doch das ist ein Fehler. Wer den Text will, soll ihn entweder vollständig bewahren oder ihn lassen. Aber einfach nach Belieben hinzuzufügen oder wegzulassen, ist nicht angemessen. Es besteht kein Zweifel, dass es besser ist, den Wortlaut des Textes ohne Ergänzungen oder Kürzungen beizubehalten.
Deshalb: Wenn jemand im Taschahhud sagen wollte: Allāhumma ṣalli ʿalā Muḥammad wa ʿalā āli Muḥammad ... bis zum Ende, dann sollte er nicht sagen: Allāhumma ṣalli ʿalā nabiyyinā Muḥammad wa sayyidinā wa khalīlinā wa imāminā, oder Ähnliches. Obwohl all diese Beschreibungen zutreffend sind – denn zweifellos ist er unser Vertrauter, unser Imam und unser Herr –, stellt sich dennoch die Frage: Ist es angemessen, sie in einen Hadith einzufügen, den der Gesandte uns genau so überliefert hat? Die Antwort ist: Nein.
Wenn wir sie weglassen, erweisen wir dem Gesandten (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) mehr Respekt als diejenigen, die sie hinzufügen. Denn eine Ergänzung, die der Gesandte nicht gemacht hat, ist eine Respektlosigkeit ihm gegenüber. Wisst ihr besser Bescheid oder der Gesandte Allāhs? Natürlich der Gesandte Allāhs. Und wenn er es gewollt hätte, hätte er es hinzugefügt.
Wie auch immer, dies ist die Khuṭbat al-ḥāǧa (die Predigt der Notwendigkeit), und sie ist im Hadith von Ibn Masʿūd überliefert.
Was die Eheschließung betrifft, so sagt beispielsweise der Wali (Vormund) zu dem Bräutigam: Ich verheirate dich mit meiner Tochter, oder: Ich verheirate dich mit meiner Schwester, oder mit derjenigen, über die er die Vormundschaft hat. Und der Bräutigam sagt: Ich nehme an. Das ist alles.
Frage:
O Scheich, soll sie in der Moschee stattfinden oder anderswo?
Antwort:
Ja, einige Gelehrte haben es als wünschenswert angesehen, dass sie in der Moschee stattfindet und nach dem Asr-Gebet am Freitag abgehalten wird. Doch all das hat keine Grundlage.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Silsilat Liqāʾ al-Bāb al-Maftūḥ, Nr. 179, https://sounds.binothaimeen.net/storage/uploads/ftawamp3/od_179_07.mp3]