Die Blutspende im Notfall an Nichtmuslime (Kuffār)

12. April 2025 / Ibn Bāz / SozialesVerschiedenes /
Was ist das Urteil über Blutspenden in den Ländern der Nicht-Muslime, wo das Blut höchstwahrscheinlich einem Kafir gegeben wird? Es gibt Fälle, in denen Kinder an Blutkrankheiten leiden, und diese Kinder sind dringend auf Thrombozyten (Blutplättchen) angewiesen. Ist das Urteil (über die Blutspende in diesem Fall) dasselbe, wie das im vorherigen Fall erwähnte? Ein Imam sagte mir, dass man kein Blut spenden dürfe – ist seine Aussage richtig?


Er sagte:

Der ehrenwerte Scheich Ibn Baz, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde darüber befragt, und er sagte:

„Ich kenne kein Hindernis dagegen, denn Allāh, der Erhabene, sagt in Seinem gewaltigen Buch: ‚Allāh verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiß, Allāh liebt die Gerechten." (60:8)

Allāh, gepriesen sei Er, teilt uns also mit, dass Er uns nicht verbietet, gegenüber den Nicht-Muslimen, die uns nicht bekämpft und uns nicht aus unseren Wohnstätten vertrieben haben, Güte zu erweisen und gut zu ihnen zu sein. Und der Notleidende befindet sich in großer Not und braucht Hilfe.

Die Mutter von Asmā', der Tochter von Abu Bakr as-Siddiq – möge Allāh mit beiden zufrieden sein – kam zu ihrer Tochter, während sie (die Mutter) noch ungläubig war, nach Medina, in der Zeit des Waffenstillstands zwischen dem Propheten (Allāhs Segen und Frieden auf ihm) und den Leuten von Mekka. Sie bat sie um Verwandtschaftspflege. Asmā' fragte daraufhin den Propheten (Allāhs Segen und Frieden auf ihm) um Rechtsauskunft, und er erteilte ihr die Fatwā, dass sie (die Mutter) die Verwandtschaftspflege leisten solle. Und er sagte: ‚Pflege den Kontakt zu deiner Mutter, auch wenn sie ungläubig ist.‘

Wenn also jemand, mit dem ein Abkommen getroffen wurde oder ein unter Schutz stehender Nichtmuslim, mit dem kein Krieg zwischen uns besteht, in Not gerät, dann ist es unbedenklich, ihm eine Spende in Form von Blut zu geben – so wie es jemanden in der Not auch erlaubt ist, Aas zu essen. Und du wirst dafür belohnt, denn es gibt kein Hindernis, einem Notleidenden eine Spende zu leisten.“

Demnach ist es einem kriegführenden Ungläubigen, mit dem zwischen ihm und den Muslimen Krieg herrscht, nicht erlaubt, Blut zu spenden, denn das würde seine Aggression gegenüber den Muslimen unterstützen, und das ist eine sehr gefährliche Angelegenheit. Wir bitten Allāh um Sicherheit und Wohlbefinden.

[Scheich Ibn Bāz, Fatāwā Nūr ʿala ad-Darb“, Band 1, Seite 376, binbaz.org.sa/fatwas/7690]