Dürfen Gewinne nach dem Tod an Arme und Bedürftige gestiftet werden?

20. Oktober 2020 / Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn / BeerdigungVerschiedenes /
Ich bin eine Frau, die ein Haus besitzt und drei Töchter hat. Ich habe das Haus gestiftet und die Gewinne daraus sollen meinen drei Töchtern zukommen. Und wenn eine von ihnen stirbt, teilen sich die beiden anderen die Gewinne. Wenn alle gestorben sind, sollen die Gewinne den Armen und Bedürftigen zukommen. Ist das erlaubt?


Er sagte:

Grundsätzlich darf man im gesunden Zustand stiften, was man möchte, für wen man möchte, solange man gerecht zu seinen Kindern ist. Denn der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sagte: „Fürchtet Allāh und seid gerecht zu euren Kindern.“ [Buchārī]
 
Ist man gestorben, dann darf man nicht dem einen Erben stiften und dem anderen nicht, es sei denn, die Erben sind nach dem Tod des Stiftenden damit einverstanden. Außerdem muss es ein Drittel oder weniger vom Erbe sein. Denn man darf nicht mehr als ein Drittel stiften, weil der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) zu Sa‘d Ibn Abī Waqqās sagte: „Ein Drittel, und ein Drittel ist viel.“ [Buchārī & Muslim]
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn]
Stichwörter