[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Eine Frau hat die ʿidda aufgrund dem Tod ihres Mannes nicht vollzogen, da sie es nicht wusste.
19. Februar 2022 /
Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn
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Eheleben
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Eine Frau hat die ʿidda aufgrund dem Tod ihres Mannes nicht vollzogen, da sie es nicht wusste. Bitte geben Sie uns das Urteil darüber bekannt.
Er sagte:
Sie braucht nichts zu machen, da sie die ʿidda aufgrund des Tod ihres Mannes aus Unwissenheit unterließ. Sie muss nichts machen, da Allāh der Segensreiche und Erhabene (sinngemäß) sagt: "Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben." (33:5) und wegen der Aussage von Allāh den Segensreichen und Erhabenen: "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen." (2:286) denn Allāh der Erhabene sagte hierzu (sinngemäß): "Das habe ich getan" (Muslim, Kitāb al-Imān)
Der Fragende:
Geehrter Scheich, und was ist das Urteil darüber, wenn sie das Wissen erreicht?
Der Scheich antwortete:
Wenn sie davon erfährt nachdem die ʿidda-Zeit* vorbei ist, so braucht sie nichts mehr zu tun und wenn sie innerhalb der ʿidda-Zeit davon erfährt, vervollständigt sie diese.
* Dieʿiddazeit wegen Tod des Ehemannes dauert 4 Monate und 10 Tage ab Tag des Todes.
[Fatāwā Nūr ʿala ad-Darb, Frage Nr. 5420]
Der Fragende:
Geehrter Scheich, und was ist das Urteil darüber, wenn sie das Wissen erreicht?
Der Scheich antwortete:
Wenn sie davon erfährt nachdem die ʿidda-Zeit* vorbei ist, so braucht sie nichts mehr zu tun und wenn sie innerhalb der ʿidda-Zeit davon erfährt, vervollständigt sie diese.
* Dieʿiddazeit wegen Tod des Ehemannes dauert 4 Monate und 10 Tage ab Tag des Todes.
[Fatāwā Nūr ʿala ad-Darb, Frage Nr. 5420]