Eine Person weiß, dass der Ursprung des Geldes seines Vaters verboten ist. Ist es erlaubt vom Essen seines Vaters zu essen? Wenn er das Essen seines Vaters nicht isst, wird dies als Ungehorsam gegenüber dem Vater gezählt?

Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Eine Person weiß, dass der Ursprung des Geldes seines Vaters verboten ist. Ist es erlaubt vom Essen seines Vaters zu essen? Wenn er das Essen seines Vaters nicht isst, wird dies als Ungehorsam gegenüber dem Vater gezählt?


Er sagte:

In Bezug auf die Person, die weiß, dass das Vermögen des Vaters verboten ist, wenn es an sich - man weiß, dass der Vater das Geld gestohlen hat - verboten ist, dann ist es nicht erlaubt davon zu essen. Solltest du wissen, dass der Vater ein Schaf gestohlen hat und es schlachtete, dann esse nicht davon und akzeptiere nicht seine Einladung. Sollte es jedoch verboten sein, aufgrund der Art und Weise wie es verdient wurde, bspw. durch seinen Handel mit Zinsen, Betrug und was dem gleicht, dann esse davon und die Sünde liegt auf ihm.
Der Beweis liegt darin, dass der Prophet ﷺ die Geschenke und das Essen der Juden angenommen hat, die bekannt für ihren Handel mit Zinsen und dem Verzehr von Verbotenem sind. Eine jüdische Frau gab dem Propheten ﷺ in der Schlacht von Khaybar ein vergiftetes Schaf, auf dass er daran stirbt. Allāh beschützte ihn davor bis zu einer bestimmten Zeit. Auch wurde der Prophet ﷺ von einem Juden zum Essen von Gerstenbrot und Fett eingeladen und er akzeptierte die Einladung und aß. Ebenso kaufte er Brot für seine Familie von einem Juden und er und seine Familie aßen davon. So soll er davon essen und die Sünde liegt auf seinem Vater.
 
[Silsilat Liqāʾ al-Bāb al-Maftūḥ, 13/188]