[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Eine Schwester hat Fastentage offen. Kann sie diese auch noch nach Ramadān nachfasten?
09. Mai 2021 /
Das Fasten
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Eine Schwester wusste nicht, dass sie nachfasten muss, denn sie war schwanger und konnte Ramadān nicht Fasten. Jetzt kommt ja der nächste Ramadān, was muss sie jetzt genau machen? Kann sie dann auch noch nach Ramadān den letzten Ramadān sozusagen nach Fasten?
Antwort:
Bārak Allāhu fikum. Grundsätzlich sollte ein Muslim versuchen seine verschuldeten Fastentage aufgrund von Reise oder Krankheit innerhalb des folgenden Jahres nach zufasten. Sollte man dies jedoch nicht schaffen, ist man nicht davon befreit und muss diese Tage trotzdem nachfasten. Die verschuldeten Tage können nicht mit Zahlung einer Armenspeisung ausgeglichen werden, es sei denn man weiß, dass man wahrscheinlich nie wieder fasten werden kann. Dies betrifft z.B. den chronisch Kranken, der keine Heilung in Sicht hat oder den Greisen, der nicht mehr bei Kräften ist, um zu fasten, etc. Alle anderen, die in der Lage sind zu fasten, haben Schuldentage, die nachgefastet werden müssen. Doch Allāh weiß es besser.
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