Eine Schwester ist in einer Situation, wo sie einen Bruder seit einem Jahr kennt, leider im haram Kontakt.

12. Juni 2021 / Ehevertrag /
Eine Schwester ist in einer Situation, wo sie einen Bruder seit einem Jahr kennt, leider im haram Kontakt.Nun bereuen sie beide und wollen den Halal weg einschlagen, mit einen Mahram in schā' Allāh.Der Bruder, sagt aber er möchte erst in zwei Jahren heiraten, weil er es allgemein noch zu früh findet, um zu heiraten und es wäre aber für ihn okay, wenn sie diese Jahre alles im Beisein eines Mahram machen, wie z.b telefonieren , treffen usw.Ist es so erlaubt ?Gibt es eine Begrenzung beim Kennenlernen?


Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh, Der die Rechtleitung gibt, wem Er will.
Die beiden müssen erst einmal eine aufrichtige Reue machen:
https://hadrous.de/faqs/zwei-sich-liebende-wollen-von-der-unzucht-zina-bereuen-und-im-halal-leben-wie-muessen-sie-vorgehen/
Wenn sie die Reue aufrichtig praktizieren und die Bedingungen einhalten, aber erst später heiraten wollen, dürfen sie sich nicht alleine treffen, da sie füreinander harām sind:
Diese Personen gelten als Mahram:
https://hadrous.de/faqs/welche-personen-gelten-als-mahram-fuer-eine-frau/
Während der ganzen Zeit müssen sie die Bedingungen der Reue einhalten, damit ihnen Allāh vergibt.
Ich sehe hier jedoch das Problem, dass diese Zeit des Wartens eher ein Grund für Versuchungen sein kann. Es macht keinen Sinn zu warten, wenn sie sich wollen und vor allem, wenn sie wie du schreibst bereits eine Beziehung hatten. Es ist nicht nötig sich noch mehr kennenzulernen, weswegen sie nach ihrer Rückkehr zu Allāh lieber den Ehevertrag abschließen sollten, um dem Satān keine Tür offen zu lassen. Doch Allāh weiß es besser.