[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Geht es im Islam, dass wenn eine Person einer anderen Person ein Schwur gibt, dass wenn er etwas nicht tut, die Person eine schlechte Tat der anderen Person trägt?
31. Januar 2021 /
Monotheismus • Die Vorherbestimmung
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Geht es im Islam, dass wenn eine Person einer anderen Person ein Schwur gibt, dass wenn er etwas nicht tut, die Person eine schlechte Tat der anderen Person trägt? Wenn die Person den Schwur gebrochen hat, trägt die dann eine schlechte Tat der anderen Person ? Oder, dass er sonst eine seiner guten Tat an ihn abgibt, wenn er den bricht?
Antwort:
Im Islam trägt keine Seele die Last einer anderen Seele, so wie Allāh im qurʿān (sinngemäß) sagt: "Keine lasttragende (Seele) nimmt die Last einer anderen auf sich. Und wenn eine Schwerbeladene (zum Mittragen) ihrer Last aufruft, wird nichts davon (für sie) getragen, und handelte es sich dabei um einen Verwandten.” (35:18)
Des Weiteren sagt Allāh, der Erhabene, (sinngemäß): "Allāh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat." (2:286)
Schau Dir auch folgende Frage an: https://hadrous.de/faqs/ist-es-moeglich-dass-eine-person-zu-einer-weiteren-person-geht-und-ihr-die-last-der-suenden-abnimmt/
Doch Allāh weiß es besser.
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