[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Gibt es Aussagen von den großen Imāme über die Entschuldigung aufgrund von Unwissen (al-Udr bil-Jahl) ?
11. Juni 2021 /
Methodik
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Gibt es Aussagen von den großen Imāme über die Entschuldigung aufgrund von Unwissen (al-Udr bil-Jahl) ?
Antwort:
Darüber haben sehr viele Gelehrte gesprochen und geschrieben und das war selbst in der Zeit der Früheren bekannt. Heute gibt es leider unter den Muslimen jene, die Tendenzen zu den Khawārijj haben und in den Angelegenheiten des Takfīrs einfach nur übertreiben. Die Verurteilung ihrer Geschwister scheint ihnen lieber zu sein als für sie nach Entschuldigungen zu suchen. Möge Allah uns vor ihrem Übel bewahren.
In jedem Fall, so gibt es Aussagen wie folgenden, welche Scheich Dr. Saʿīd ʿAbdilʿAthīm in seinem Buch über den Manhajj von Scheich Al-Islām Ibn Taymiyyah beschreibt. Scheich Dr. Saʿīd ʿAbdilʿAthīm ist Mitglied des Schūrārats der Gelehrten, Mitglied des Gelehrtenrats der Muslime in Kuweit, Mitglied des Scharīʿa-Komitee für Recht und Rechtschaffenheit und zählt zu den Gelehrten, welche die Daʿwa Salafiyah in Ägypten seit über 43 Jahren prägen.
Er schreibt folgendes: "Man muss im Allgemeinen vorsichtig darin sein, jemanden zum Kāfir zu erklären, von dem man seinen Islam mit Gewissheit weiß, da der Prophet ﷺ sagte: "Wer zu seinem Bruder sagt 'O du Kāfir', so wird es auf einen der beiden zurückfallen." Auch sagte er ﷺ: "Das Verfluchen eines Gläubigen ist, wie dessen Tötung."
Somit gilt, dass der Islam einer Person, der durch Gewissheit bestätigt wurde, nicht durch Ungewissheit (wörtl. Zweifel) aufgehoben werden kann. Und da man im Falle von Unklarheiten die Ḥadd-Strafen aussetzt, macht man das erst recht und bestimmt im Zusammenhang mit dem Takfīr. Es ist besser, wenn ein Richter jemanden fälschlicherweise begnadigt, als dass er einen Fehler in der Vergeltung (Qiṣāṣ) begeht.
Imām Mālik pflegte zu sagen:
"Würde jemand aus 99 Perspektiven Kuffr tragen und würde man aus nur einer Perspektive den Imān haben, so würde der Imān aufgrund der guten Meinung zum Islam, überragen."
Imām Ahmad pflegte zu den Gelehrten und Richtern der Jahmiyyah-(Sekte) zu sagen:
"Wenn ich das sagen würde, was ihr sagt, würde ich Unglauben (Kuffr) begehen, aber ich erkläre euch nicht zu Kuffār weil ihr bei mir als Unwissende (Juhhāl) zählt."
Ibn Taymiyyah sagte:
"Und wir wissen ganz genau, dass der Gesandte Allāh ﷺ es seiner Ummah nicht erlaubte jemanden anzurufen (Bittgebete zu richten) von den Lebendigen, den Toten, den Propheten noch weitere, auch nicht der Ausruf nach Unterstützung (Hilfe), oder dem Ausruf der Errettung, und auch nicht mit anderem (Ausruf). Ebenfalls wurde ihnen nicht erlaubt sich niederzuwerfen vor einem Lebendigen noch einem Toten, noch Ähnlichem. Vielmehr wissen wir, dass er all das verbat und das gehört zum Polytheismus (Schirk), welchen Allāh und Sein Gesandter verbaten. Jedoch ist es - aufgrund der vermehrten Unkenntnis (Jahl) und dem wenigen Wissen über den (eigentlichen) Ursprung der Botschaft (athār ar-risālah), besonders bei vielen der Späteren, nicht möglich, sie deswegen zu Kuffar zu erklären, bis ihnen verdeutlicht wurde, womit der Gesandte ﷺ kam."
[Kitāb Manhaj Scheich Al-Islām Ibn Taymiyyah at-Tajdīdī as-Salafī wa Daʿwatih al-Iṣlāḥiyah, S. 77-78 ]
[https://books.islamway.net/1/191/15_SAbdlAdheem_MnhjIbnTimyyah.pdf]
In jedem Fall, so gibt es Aussagen wie folgenden, welche Scheich Dr. Saʿīd ʿAbdilʿAthīm in seinem Buch über den Manhajj von Scheich Al-Islām Ibn Taymiyyah beschreibt. Scheich Dr. Saʿīd ʿAbdilʿAthīm ist Mitglied des Schūrārats der Gelehrten, Mitglied des Gelehrtenrats der Muslime in Kuweit, Mitglied des Scharīʿa-Komitee für Recht und Rechtschaffenheit und zählt zu den Gelehrten, welche die Daʿwa Salafiyah in Ägypten seit über 43 Jahren prägen.
Er schreibt folgendes: "Man muss im Allgemeinen vorsichtig darin sein, jemanden zum Kāfir zu erklären, von dem man seinen Islam mit Gewissheit weiß, da der Prophet ﷺ sagte: "Wer zu seinem Bruder sagt 'O du Kāfir', so wird es auf einen der beiden zurückfallen." Auch sagte er ﷺ: "Das Verfluchen eines Gläubigen ist, wie dessen Tötung."
Somit gilt, dass der Islam einer Person, der durch Gewissheit bestätigt wurde, nicht durch Ungewissheit (wörtl. Zweifel) aufgehoben werden kann. Und da man im Falle von Unklarheiten die Ḥadd-Strafen aussetzt, macht man das erst recht und bestimmt im Zusammenhang mit dem Takfīr. Es ist besser, wenn ein Richter jemanden fälschlicherweise begnadigt, als dass er einen Fehler in der Vergeltung (Qiṣāṣ) begeht.
Imām Mālik pflegte zu sagen:
"Würde jemand aus 99 Perspektiven Kuffr tragen und würde man aus nur einer Perspektive den Imān haben, so würde der Imān aufgrund der guten Meinung zum Islam, überragen."
Imām Ahmad pflegte zu den Gelehrten und Richtern der Jahmiyyah-(Sekte) zu sagen:
"Wenn ich das sagen würde, was ihr sagt, würde ich Unglauben (Kuffr) begehen, aber ich erkläre euch nicht zu Kuffār weil ihr bei mir als Unwissende (Juhhāl) zählt."
Ibn Taymiyyah sagte:
"Und wir wissen ganz genau, dass der Gesandte Allāh ﷺ es seiner Ummah nicht erlaubte jemanden anzurufen (Bittgebete zu richten) von den Lebendigen, den Toten, den Propheten noch weitere, auch nicht der Ausruf nach Unterstützung (Hilfe), oder dem Ausruf der Errettung, und auch nicht mit anderem (Ausruf). Ebenfalls wurde ihnen nicht erlaubt sich niederzuwerfen vor einem Lebendigen noch einem Toten, noch Ähnlichem. Vielmehr wissen wir, dass er all das verbat und das gehört zum Polytheismus (Schirk), welchen Allāh und Sein Gesandter verbaten. Jedoch ist es - aufgrund der vermehrten Unkenntnis (Jahl) und dem wenigen Wissen über den (eigentlichen) Ursprung der Botschaft (athār ar-risālah), besonders bei vielen der Späteren, nicht möglich, sie deswegen zu Kuffar zu erklären, bis ihnen verdeutlicht wurde, womit der Gesandte ﷺ kam."
[Kitāb Manhaj Scheich Al-Islām Ibn Taymiyyah at-Tajdīdī as-Salafī wa Daʿwatih al-Iṣlāḥiyah, S. 77-78 ]
[https://books.islamway.net/1/191/15_SAbdlAdheem_MnhjIbnTimyyah.pdf]
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