[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Habe mal gehört, dass es eine Sünde ist, wenn man nicht mindestens einmal die Woche die Ganzkörperwaschung (ghusl) vollzieht.
16. Januar 2021 /
Ganzkörperwaschung
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Habe mal gehört, dass es eine Sünde ist, wenn man nicht mindestens einmal die Woche die Ganzkörperwaschung (ghusl) vollzieht. (Also auch wenn Islamrechtlich kein Grund vorliegt). Unabhängig von Ghusl gibt's ja noch andere Möglichkeiten sich rein und sauber zu halten, ist es also wirklich Pflicht sich immer komplett in einem Durchgang zu waschen?
Antwort:
Möge Allāh dich segnen. Eine wöchentliche Verpflichtung zum ghusl gibt es nicht. Es gibt zwei Arten von Ganzkörperwaschung (ghusl). Einmal den freiwilligen und einmal den verpflichtenden Ghusl. In der folgenden Frage wurde behandelt, wann ein Muslim zum ghusl verpflichtet ist: https://hadrous.de/faqs/wann-muss-ein-muslim-die-ganzkoerperwaschung-ghusl-verrichten/
Es gibt ebenfalls Situationen, bei denen es erwünscht ist den Ghusl zu verrichten (nach einigen Gelehrten ist dies sogar verpflichtend), wie z.B. zum Freitag, nach einer Ohnmacht, bei Annahme des Islams oder nachdem man eine Totenwaschung vorgenommen hat. Eine wöchentliche Verpflichtung zum ghusl gibt es nicht. Wenn die Gründe für einen ghusl nicht gegeben sind, muss man auch keinen ghusl verrichten. Doch Allāh weiß es besser.
Es gibt ebenfalls Situationen, bei denen es erwünscht ist den Ghusl zu verrichten (nach einigen Gelehrten ist dies sogar verpflichtend), wie z.B. zum Freitag, nach einer Ohnmacht, bei Annahme des Islams oder nachdem man eine Totenwaschung vorgenommen hat. Eine wöchentliche Verpflichtung zum ghusl gibt es nicht. Wenn die Gründe für einen ghusl nicht gegeben sind, muss man auch keinen ghusl verrichten. Doch Allāh weiß es besser.
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