Hat der Mann das Recht auf Eheauflösung, wenn er seine Frau nicht als Jungfrau vorfindet?

12. April 2025 / Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn / SozialesEhelebenEhevertrag /

Oh Scheich – möge Allah dir vergeben – wenn die Jungfernhäutchen einer Frau durch erlaubten oder unerlaubten Geschlechtsverkehr verloren geht, was ist dann das islamrechtliche Urteil, wenn ein Mann sie in zwei Fällen heiratet:

  1. Wenn er die Jungfräulichkeit zur Bedingung gemacht hat.

  2. Wenn er die Jungfräulichkeit nicht zur Bedingung gemacht hat.

Hat er dann das Recht auf Auflösung (der Ehe) oder nicht?



Er sagte:

Es ist unter den Rechtsgelehrten bekannt, dass, wenn ein Mensch eine Frau heiratet unter der Annahme, dass sie Jungfrau ist, jedoch nicht ausdrücklich die Jungfräulichkeit als Bedingung gestellt hat, er kein Wahlrecht (zur Auflösung der Ehe) hat. Denn das Jungfernhäutchen kann durch eigenes Handeln der Frau verschwinden, etwa durch einen starken Sprung, der das Hymen zerreißt, oder auch durch eine Vergewaltigung. Solange diese Möglichkeiten bestehen, gibt es für den Mann kein Recht auf Eheauflösung, sollte er sie nicht als Jungfrau vorfinden.

Wenn er jedoch ausdrücklich die Jungfräulichkeit als Bedingung gestellt hat und sie nicht als Jungfrau vorfindet, dann hat er die Wahl (die Ehe aufzulösen oder nicht).

[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Silsilat Liqāʾ al-Bāb al-Maftūḥ, Nr. 67, https://sounds.binothaimeen.net/storage/uploads/ftawamp3/od_067_14.mp3]