Ich arbeite in einem Geschäft und bin nicht dazu in der Lage das Tarawīḥ-Gebet in der Moschee zu beten, da die Dauer der Arbeit nach Maghrib fast bis Suḥūr (spät in der Nacht, kurz vor Fajr) ist. Sündige ich damit?

Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Ich arbeite in einem Geschäft und bin nicht dazu in der Lage das Tarawīḥ-Gebet in der Moschee zu beten, da die Dauer der Arbeit nach Maghrib fast bis Suḥūr (spät in der Nacht, kurz vor Fajr) ist. Sündige ich damit? Und wie kann ich die Belohnung, die ich dadurch verpasse, ersetzen?


Er sagte:

Du begehst keine Sünde, wenn du das Tarawīḥ-Gebet nicht verrichtest, weil dies Sunnah ist. Wenn es eine Person verrichtet, dann bekommt sie eine Belohnung dafür, und wenn sie es nicht verrichtet, dann ist dies keine Sünde. Da Allāh deine Absicht kennt, dass wenn du nicht beschäftigt wärst, mit etwas das deine Pflicht war im Vertrag für diese Arbeit, dann würdest du das Tarawīḥ-Gebet verrichten, denn wahrlich Allāhs Großzügigkeit ist gewaltig. Er wird dich damit belohnen, was auch immer du für Absichten hattest.
[Fatāwā Islāmiyyah, S. 316, Band 3]
Stichwörter