Ich bin eine Frau und lebe mit meinem Mann und seinem geistig behinderten Bruder in einer Wohnung. Muss ich mich vor ihm bedecken?

01. Dezember 2020 / FamilienlebenVerschiedenesRechte und Pflichten /
Ich lebe mit meinem Mann und seinem geistig behinderten Bruder zusammen in einer Wohnung. Der Bruder hat den geistigen Zustand eines Kindes und ich will wissen, ob ich mich vor ihm bedecken muss.


Antwort:

Wenn der Bruder nicht in der Lage ist ein Gelüst gegenüber Frauen zu haben, gehört er zu denen, die im Vers erwähnt sind:
"Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!" (24:31)
In diesem Fall darf man vor ihm das zeigen, was man vor einem Mahram (diejenigen, die einer Frau verboten sind zu heiraten) zeigen darf, wie der Vater, Bruder, etc.
Wenn der Bruder versteht und Gelüste gegenüber Frauen hat, dann ist es verboten, sich vor ihm zu zeigen und dann musst du dich vor ihm bedecken. Doch Allāh weiß es besser.
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