Ich bin eine Frau und leide unter der Abwesenheit meines Mannes, der wegen der Daʿwah monatelang unterwegs ist. Er sagt, dass die Daʿwah Vorrang hat. Ist so ein Verhalten erlaubt?

Ich bin eine Frau und leide unter der Abwesenheit meines Mannes. Diese Abwesenheit kann Monate dauern aus dem Grunde, dass er auf dem Wege Allāhs Daʿwah macht und wenn ich ihn an seine ehelichen Pflichten erinnere, sagt er, dass die Daʿwah Vorrang hat. Ist so ein Verhalten erlaubt?


Er sagte:

Solch ein Verhalten ist nicht erlaubt. Man ist verpflichtet sich um seine eigene Familie zu kümmern, bevor man sich um andere kümmert. So sagt Allāh tabāraka wa taʿālā zum Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil: „Und warne die Nächsten deiner Sippe.“ [26:214]
Die Pflicht, sich um die eigene Frau und Kinder zu sorgen, ist eine individuelle Pflicht (Fard ʿayn), die er selbst zu verrichten hat. So sagte der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil): „Der Mann sorgt für seine Familie und ist für sie verantwortlich.“ [Abī ʿAwānah]
Die Daʿwah hingegen ist eine kollektive Pflicht (Fard kifāyah) und es heißt, wenn jemand anderes die Daʿwah macht, dann ist man davon befreit. Daher legen wir denjenigen nahe, die so sind, wie in der Frage beschrieben, sich über ihre Angelegenheit klarzuwerden und sich um ihre Familien zu sorgen, denn dies birgt mehr Lohn.
Eines Tages fragte ein Mann den Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil): „Oh Gesandter Allāhs, ich habe einen Dinār.“ Der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) befahl ihm, den Dinār für seine Familie auszugeben, bevor er ihn spendet. Die Sorge um die Familie ist eine individuelle Pflicht, wohingegen die Daʿwah eine kollektive Pflicht ist.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn]