[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Ich faste jeden Monat die drei weißen Tage, den 13ten, 14ten und 15ten. Es passiert jedoch, dass ich manchmal meine Monatsregel an diesen Tagen bekomme. Ist es mir erlaubt, dass ich auch an drei anderen Tagen des Monats fasten kann?
19. Februar 2022 /
Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn
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Das Fasten
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Ich faste jeden Monat die drei weißen Tage, den 13ten, 14ten und 15ten. Es passiert jedoch, dass ich manchmal meine Monatsregel an diesen Tagen bekomme. Ist es mir erlaubt, dass ich auch an drei anderen Tagen des Monats fasten kann?
Er sagte:
Das Fasten von drei Tagen im Monat gehört zur Sunnah und der Prophet ﷺ berichtet uns, dass „das Fasten von drei Tagen eines Monats das Fasten des gesamten Jahres gleicht.“ Es ist aber besser, wenn man die drei weißen Tage fastet, also den 13ten, 14ten und 15ten (des Mondmonats). Sollte es jedoch nicht möglich sein, wie z. B. aufgrund der Monatsblutung, einer Reise, Besuch eines Gastes, wenn einem nicht danach ist, einer leichten Krankheit oder ähnlichen, so erhält man auch die Belohnung, wenn man an anderen Tagen fastet. ʿAʾischā - Allāhs Wohlgefallen auf ihr - sagte, dass der Gesandte Allahs ﷺ monatlich drei Tage fastete und es ihn dabei nicht kümmerte, ob zu Beginn, in der Mitte oder am Ende des Monats. Es besteht in dieser Angelegenheit Spielraum. Das Fasten von drei Tagen im Monat ist eine Sunnah, egal ob am Anfang, in der Mitte oder am Ende. Es ist jedoch besser, wenn es die drei weißen Tage sind. Sollte man, aufgrund einer Entschuldigung oder Bedürfnisses verhindert sein, so erhoffen wir von Allāh, dass Er trotzdem demjenigen die Belohnung schreibt, der regelmäßig diese drei Tage fastet, es jedoch ausnahmsweise unterließ.
[Fatāwā Nūr ʿala ad-Darb, Kassette 322]
[Fatāwā Nūr ʿala ad-Darb, Kassette 322]
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