[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Ich habe den Ghusl (Ganzkörperwaschung) vollzogen und am Ende die Füße gewaschen, aber danach habe ich meine Hände nicht mehr gewaschen. Ist mein Ghusl gültig?
13. Februar 2021 /
Ganzkörperwaschung
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Ich habe den Ghusl (Ganzkörperwaschung) vollzogen und am Ende die Füße gewaschen, aber danach habe ich meine Hände nicht mehr gewaschen. Ist mein Ghusl gültig?
Antwort:
Wenn man den Ghusl vollzogen hat und ganz am Ende sich die Füße wäscht, ist man mit dem Ghusl fertig und dann braucht man sich nicht mehr die Hände zu waschen. Das Waschen der Hände im Anschluss gehört nicht zum Ghusl mit dazu und dementsprechend ist der Ghusl absolut gültig. Doch Allāh weiß es besser.
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