[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Ich hörte jemanden sagen: Die Āḥād Überlieferungen werden nicht in die Glaubenslehre (ʿAqīdah) aufgenommen, denn sie führen lediglich zur Vermutung und nicht zur Gewissheit. Was ist ihre Antwort dazu?
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Ich hörte jemanden sagen: Die Āḥād Überlieferungen werden nicht in die Glaubenslehre (ʿAqīdah) aufgenommen, denn sie führen lediglich zur Vermutung und nicht zur Gewissheit. Was ist ihre Antwort dazu?
Er sagte:
Unsere Antwort auf denjenigen, der behauptet, dass die Āḥād Überlieferungen nicht in die Glaubenslehre aufgenommen werden, weil sie lediglich zur Vermutung führen, auf der Vermutung aber keine Glaubenslehre aufgebaut wird, ist, dass wir sagen: Diese Ansicht ist nicht korrekt, denn sie basiert auf einem Fehler und dies aus mehreren Blickwinkeln:
1. Die Ansicht, dass die Āḥād Überlieferungen lediglich zur Vermutung führen, ist nicht gänzlich richtig, denn es gibt Āḥād Überlieferungen die zur Gewissheit führen und dies, wenn es Vergleichbaren (Aussprüche) gibt, die auf ihren Wahrheitsgehalt deuten, wie wenn die islamische Gemeinschaft die Überlieferung akzeptiert, wie zum Beispiel die Überlieferung von Umar ibn al-Khattāb - Allāhs Wohlgefallen auf ihm: „Wahrlich, die Gültigkeit der Taten sind entsprechend ihrer Absichten.“ Diese Überlieferung ist Āḥād, trotz dessen wissen wir, dass sie der Prophet ﷺ sagte. Und dazu kamen Schaykh al-Islam ibn Taymiyyāh, Al-Hāfidh ibn Hajar und andere.
2. Der Prophet ﷺ entsandte einzelne (Gefährte) mit den Fundamenten der Glaubenslehre – dem Bekenntnis, dass niemand das Recht hat angebetet zu werden außer Allāh und das Muhammad ﷺ der Gesandte Allāhs ist – und seine Entsendung ist ein zwingender Beweis, so wie er Muʿādh in den Yemen entsandte und diese Entsendung zählte gegen die Leute des Jemens als ein zwingender Beweis für dessen Akzeptanz.
3. Wenn wir sagen würden, dass die ʿAqīdah nicht durch Āḥād Überlieferung Bestätigung findet, müsste man ebenfalls sagen, dass die Urteile zu den Handlungen keine Bestätigung durch Āḥād Überlieferung bekommen. Dies weil die Urteile über Handlungen aus der ʿAqīdah resultieren, dass Allāh der Erhabene dies geboten hat oder dies verboten hat. Sollte man diese Annahme akzeptieren, würde man viele Urteile in der Scharia aussetzen, und wenn man diese Annahme ablehnt, so muss man ebenfalls die Annahme ablehnen, dass man die ʿAqīdah nicht durch Āḥād Überlieferung bestätigt, denn es gibt keinen Unterschied zwischen diesen beiden.
4. Allāh befahl dem Unwissenden in den größten Angelegenheiten der Glaubenslehre die Rückkehr zu den Leuten des Wissens, nämlich der Botschaft. So sagte der Erhabene: „Und vor dir entsandten Wir (auch) nur Männer, denen Wir die Offenbarung gegeben haben; so fragt die, welche die Ermahnung besitzen, wenn ihr (etwas) nicht wisset. (Wir entsandten sie) mit den deutlichen Zeichen und mit den Büchern.“ (16:43-44) Und dies beinhaltet sowohl die Frage eines einzelnen Gelehrten, als auch (die Frage) mehrere Gelehrte.
[Fatāwā al-ʿAqidah, S. 18]
1. Die Ansicht, dass die Āḥād Überlieferungen lediglich zur Vermutung führen, ist nicht gänzlich richtig, denn es gibt Āḥād Überlieferungen die zur Gewissheit führen und dies, wenn es Vergleichbaren (Aussprüche) gibt, die auf ihren Wahrheitsgehalt deuten, wie wenn die islamische Gemeinschaft die Überlieferung akzeptiert, wie zum Beispiel die Überlieferung von Umar ibn al-Khattāb - Allāhs Wohlgefallen auf ihm: „Wahrlich, die Gültigkeit der Taten sind entsprechend ihrer Absichten.“ Diese Überlieferung ist Āḥād, trotz dessen wissen wir, dass sie der Prophet ﷺ sagte. Und dazu kamen Schaykh al-Islam ibn Taymiyyāh, Al-Hāfidh ibn Hajar und andere.
2. Der Prophet ﷺ entsandte einzelne (Gefährte) mit den Fundamenten der Glaubenslehre – dem Bekenntnis, dass niemand das Recht hat angebetet zu werden außer Allāh und das Muhammad ﷺ der Gesandte Allāhs ist – und seine Entsendung ist ein zwingender Beweis, so wie er Muʿādh in den Yemen entsandte und diese Entsendung zählte gegen die Leute des Jemens als ein zwingender Beweis für dessen Akzeptanz.
3. Wenn wir sagen würden, dass die ʿAqīdah nicht durch Āḥād Überlieferung Bestätigung findet, müsste man ebenfalls sagen, dass die Urteile zu den Handlungen keine Bestätigung durch Āḥād Überlieferung bekommen. Dies weil die Urteile über Handlungen aus der ʿAqīdah resultieren, dass Allāh der Erhabene dies geboten hat oder dies verboten hat. Sollte man diese Annahme akzeptieren, würde man viele Urteile in der Scharia aussetzen, und wenn man diese Annahme ablehnt, so muss man ebenfalls die Annahme ablehnen, dass man die ʿAqīdah nicht durch Āḥād Überlieferung bestätigt, denn es gibt keinen Unterschied zwischen diesen beiden.
4. Allāh befahl dem Unwissenden in den größten Angelegenheiten der Glaubenslehre die Rückkehr zu den Leuten des Wissens, nämlich der Botschaft. So sagte der Erhabene: „Und vor dir entsandten Wir (auch) nur Männer, denen Wir die Offenbarung gegeben haben; so fragt die, welche die Ermahnung besitzen, wenn ihr (etwas) nicht wisset. (Wir entsandten sie) mit den deutlichen Zeichen und mit den Büchern.“ (16:43-44) Und dies beinhaltet sowohl die Frage eines einzelnen Gelehrten, als auch (die Frage) mehrere Gelehrte.
[Fatāwā al-ʿAqidah, S. 18]
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