Im Gegensatz zu allen anderen Sūren beginnt die Sūrah At-Tauba ohne „Bismillāhir-Rahmānir-Rahīm“, warum ist das so?

19. Februar 2022 / Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn / Gottesdienste /
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Im Gegensatz zu allen anderen Sūren beginnt die Sūrah At-Tauba ohne „Bismillāhir-Rahmānir-Rahīm“, warum ist das so?Auch beginnen wir diese Sūrah, bevor wir sie lesen, mit folgendem Duʿā: „Ich suche Zuflucht bei Allāh vor dem Feuer, vor dem Übel der Kuffār und vor dem Zorn des Allmächtigen, und die Ehre gebührt Allāh und Seinem Gesandten.“ Ist dieses Bittgebet korrekt?


Er sagte:

Das Bittgebet, welches du erwähnt hast für den Beginn der Sūrah Bara’h (At-Taubah) ist ein erfundenes Duʿā, wofür es keine Basis gibt und es ist niemandem erlaubt, diese Sūrah damit zu beginnen. Als ich jung war, sah ich dieses Bittgebet als Fußnote in einigen Kopien des qurʿān. Wer immer dies in einer Kopie des qurʿān sieht, sollte es ausstreichen, weil es eine Bidʿah ist und nicht vom Propheten ﷺ überliefert wurde.
Bezüglich deiner ersten Frage, so beginnen wir diese Sūrah nicht mit „Bismillāh“ (im Namen Allāhs), einfach deshalb, weil es dort nicht steht. Wäre es ein Teil des Kapitels, würde es im qurʿān stehen, denn Allāh, Der Allmächtige sagt:
„Gewiss, Wir sind es, die Wir die Ermahnung offenbart haben, und Wir werden wahrlich ihr Hüter sein.“ (Sūrah Al-Hijr 15:9)
So hat sie uns vom Propheten ﷺ erreicht. Die Saḥāba jedoch unterschieden sich darin - wie uns von ʿUthmān überliefert wurde – ob diese Sūrah eine eigenständige Sūrah ist, oder die Fortsetzung von Sūrah Al-Anfāl. Sie unterschieden deshalb zwischen sich ohne das „Bismillāh“. Dies war also ein Urteil von ihrer Seite zwischen den zwei Meinungen. Denn wenn es sicher gewesen wäre, dass sie eine Fortsetzung von Sūrah Al-Anfāl war, dann hätten sie nicht die Trennung und nicht „Bismillāh“ hingetan und wenn es sicher gewesen wäre, dass sie eine eigenständige Sūrah war, dann hätten sie die Trennung und „Bismillāh“ hingetan. Weil weder das eine noch das andere bestätigt wurde, haben sie eine Trennung hingetan. Dies war ein Fall von Ijtihād, der mit dem, was korrekt ist, übereinstimmt. Denn es kann mit Sicherheit gesagt werden, dass wenn die Sūrah mit „Bismillāh“ davor offenbart worden wäre, sie dann die Basmallah dort gelassen hätten, ohne Zweifel. Denn Allāh sagt:
„Gewiss, Wir sind es, die Wir die Ermahnung offenbart haben, und Wir werden wahrlich ihr Hüter sein.“ (Sūrah Al-Hijr 15:9).
Deshalb ist es nicht vom Gesetz erlassen (unerlaubt), dass man Sūrah Al-Barāʾah [1] mit „Bismillāhir-Rahmānir-Rahīm“ beginnt.
 
[1] „Al-Barāʾah“ ist ein anderer Name für die Sūrah At-Tauba.
 
[Fatāwā Islāmiyyah, Band 7]
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