[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Ist das angelegte Geld in einer ägyptischen Bank mit Zinsen erlaubt?
12. September 2020 /
Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn
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Arbeit und Geschäfte
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Mein Vater hat für mich in meinem Namen, als ich klein war, 10.000 ägyptische Pfund bei einer konventionellen mit Zinsen handelnden Bank angelegt. Als ich älter wurde, erreichte die Anlage einen Wert von 18.000 Ägyptischen Pfund. Einige Freunde sagten mir, dass dieses Geld verboten ist. Was soll ich tun, wohlwissend, dass mein Vater noch lebt?
Er sagte:
Wir müssen die Bank fragen, woher die 8.000 Ägyptischen Pfund kommen. Wenn die Bank sagt, dass dieses Geld aus Kauf, Verkauf und mudāraba-Geschäften stammt, dann ist dieser Gewinn erlaubt. Wenn die Bank aber sagt, dass dieses Geld aus Zinsgeschäften stammt, dann ist der Gewinn verboten. An dieser Stelle ist eine Sache zu erwähnen. Einige Leute, wenn sie ihr Geld der Bank geben, vor allem einer ausländischen konventionellen mit Zinsen handelnden Bank, und sie Gewinne erzielt, sagen sich: „Ich nehme diesen Gewinn.“ Ich meine hier den Gewinn aus seiner Sicht, denn in Wahrheit hat er verloren; Zinsen sind nämlich der wahre Verlust und bergen nichts Gutes. „Ich nehme diesen Gewinn und spende diesen Gewinn, damit er nicht bei einer solchen Bank bleibt und sie ihn ihren Kirchen zukommen lässt und für den Krieg gegen die Muslime ausgibt usw.“ Eine solche Fatāwah ist nicht richtig. Denn Allāh subhānahu wa taʿālā ist Der die Fatāwah gibt.
Er sagt: „Sag: "Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft.“ [4:176]
Allāh hat uns eine Fatāwah hinsichtlich der Zinsen (Ribā) gegeben. Was sagt Er?
Er sagt: „O die ihr glaubt, fürchtet Allāh und lasst das sein, was an Zins(geschäften) noch übrig ist, wenn ihr gläubig seid. Wenn ihr es aber nicht tut, dann lasst euch Krieg von Allāh und Seinem Gesandten ansagen! Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt.“ [2:278]
Es steht einem nicht mehr als dieses zu, nur das Grundvermögen!
Der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sagte in der Abschiedspredigt (Hajjat al-wadāʿ), in der größten Zusammenkunft zwischen ihm und seiner Ummah: „Der vorislamische Zins (Ribā al-Jāhiliyyah) ist nichtig. Euch gehört nur das Grundvermögen, fügt weder unrecht zu, noch lasst euch ungerecht behandeln. Außer der Ribā von al-‘Abbās ibn ‘Abd al-Muttalib, so ist dieser insgesamt nichtig.“
[überliefert bei at-Tirmiḏī]
„Der Ribā der Jāhiliyyah ist nichtig.“ Sprich alle Zinsen, die in der vorislāmischen Zeit festgelegt wurden, sind nichtig. „Der erste Ribā, den ich hiermit für nichtig erkläre, ist der Ribā von al-ʿAbbās ibn ʿAbd al-Muttalib.“ Allāh schenke Segen und Frieden auf Deinen Gesandten Muhammad. Wieso hat er die Zinsen von al-ʿAbbās genannt? Weil al-ʿAbbās sein Onkel war. Er hat also mit der Regel bei sich selbst und bei seinen nahen Verwandten begonnen, bevor er andere dazu aufgefordert hat. So sollte es bei jedem sein, der eine Führungsposition innehat, nämlich mit sich selbst und seiner Familie zu beginnen, bevor er sich anderen zuwendet. Er sagte: „Der Zins aus der vorislamischen Zeit ist nichtig. Der erste Ribā, der für nichtig erklärt wird, ist der Ribā von al-ʿAbbās ibn ʿAbd al-Muttalib. Der gesamte Ribā ist nichtig.“ Das bezog sich auf den Ribā , der in der Jāhiliyyah war, also bevor es die Lehren des Islām gab. Wie sieht es dann in der jetzigen Zeit aus, wo doch die Lehren des Islām Geltung haben? Daher soll ein jeder von uns Allāh fürchten und nicht dem folgen, was andere zu Auswegen und Ausreden machen. Manch einer sagt: „Mein Gott sagt:“
„Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt.“
In Ordnung, wenn jemand 100.000.000 Riyāl bei der Bank anlegt und 10.000.000 Riyāl Gewinn erzielt. Wie hat die Bank diese 10.000.000 Riyāl erlangt? Wer hat diese 10.000.000 Riyāl gegeben? Wer hat gesagt: „Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt.“ Allāh! Und wer hat gesagt: „Der Ribā der Jāhiliyyah ist nichtig“? Der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil). Gibt es für dich eine Alternative zu dem, was Allāh und Sein Gesandter sagen, wenn du gläubig bist? Nein?
In Ordnung, Allāh sei Dank. Derjenige, der mir die 10.000.000 gab, ist derjenige, der mir gesagt hat, nimm keinen Ribā. Wenn jemand nun sagt: „Die Bank nimmt den Gewinn, den sie dann für Kirchen ausgibt, wenn ich ihn nicht nehme und ihr überlasse“, so sage ich: Hat sie es von deinem Geld genommen? Wie ist die Antwort? Nein, dein Geld wurde dir zurückgegeben und ich habe keinen Zins, denn ich besitze es nicht und zudem ist es aus religiöser Sicht nichtig. Wenn wir annehmen würden, dass der für die Bank überlassene Gewinn tatsächlich den Kirchen zufließt, sagen wir, dass den Betroffenen keine Schuld trifft und er keine Sünde trägt, weil nichts von seinem Geld genommen wurde und er seinen Herrn fürchtete und den Gewinn nicht genommen hat. Die Bank allein trägt die Sünde. Dies gilt, wenn dem auch tatsächlich so ist, dass das Geld den Kirchen zugeht. Denn es ist auch denkbar, dass die Bank das Geld selbst behält. Dazu ist noch zu erwähnen, wenn wir die Muslime daran hindern, diesen unerlaubten Gewinn zu nehmen, den andere so schmackhaft gemacht haben, indem sie sagten, dass dieser Gewinn gespendet werden und dem Gemeinwohl dienen soll, dann drängen wir die Muslime dazu islāmische Banken zu gründen, weil sie dann gezwungen sind, Banken zu gründen, die Scharīʿah-konform handeln. Nehmen wir mal an, der Mann hat den unerlaubten Gewinn mit der Absicht genommen, das Geld zu spenden. Kann er sich sicher sein, dass er das auch tatsächlich macht, denn sein Ego wird versuchen, ihn daran zu hindern, denn das sind 10.000.000. Vielleicht wird er geizig und spendet sie doch nicht. Wenn wir annehmen würden, dass er das Geld tatsächlich gespendet hat, so kann es sein, dass diejenigen, die davon erfahren haben und nicht wissen, dass er das Geld gespendet hat, in Versuchung geraten werden und sich sagen: „Der und der haben den Zins genommen.“ Und so fällt es ihnen ebenfalls leicht, Zinsen zu nehmen. Das ist eine Prüfung, die viele Leute nicht bestanden haben und sie folgen erst später ihrer Vernunft. Dabei ist die wahre Vernunft, der Scharīʿah von Beginn an Folge zu leisten. Zudem brauchen wir solche Praktiken nicht.
„Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt.“
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Vortragsreihe Band II]
Er sagt: „Sag: "Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft.“ [4:176]
Allāh hat uns eine Fatāwah hinsichtlich der Zinsen (Ribā) gegeben. Was sagt Er?
Er sagt: „O die ihr glaubt, fürchtet Allāh und lasst das sein, was an Zins(geschäften) noch übrig ist, wenn ihr gläubig seid. Wenn ihr es aber nicht tut, dann lasst euch Krieg von Allāh und Seinem Gesandten ansagen! Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt.“ [2:278]
Es steht einem nicht mehr als dieses zu, nur das Grundvermögen!
Der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sagte in der Abschiedspredigt (Hajjat al-wadāʿ), in der größten Zusammenkunft zwischen ihm und seiner Ummah: „Der vorislamische Zins (Ribā al-Jāhiliyyah) ist nichtig. Euch gehört nur das Grundvermögen, fügt weder unrecht zu, noch lasst euch ungerecht behandeln. Außer der Ribā von al-‘Abbās ibn ‘Abd al-Muttalib, so ist dieser insgesamt nichtig.“
[überliefert bei at-Tirmiḏī]
„Der Ribā der Jāhiliyyah ist nichtig.“ Sprich alle Zinsen, die in der vorislāmischen Zeit festgelegt wurden, sind nichtig. „Der erste Ribā, den ich hiermit für nichtig erkläre, ist der Ribā von al-ʿAbbās ibn ʿAbd al-Muttalib.“ Allāh schenke Segen und Frieden auf Deinen Gesandten Muhammad. Wieso hat er die Zinsen von al-ʿAbbās genannt? Weil al-ʿAbbās sein Onkel war. Er hat also mit der Regel bei sich selbst und bei seinen nahen Verwandten begonnen, bevor er andere dazu aufgefordert hat. So sollte es bei jedem sein, der eine Führungsposition innehat, nämlich mit sich selbst und seiner Familie zu beginnen, bevor er sich anderen zuwendet. Er sagte: „Der Zins aus der vorislamischen Zeit ist nichtig. Der erste Ribā, der für nichtig erklärt wird, ist der Ribā von al-ʿAbbās ibn ʿAbd al-Muttalib. Der gesamte Ribā ist nichtig.“ Das bezog sich auf den Ribā , der in der Jāhiliyyah war, also bevor es die Lehren des Islām gab. Wie sieht es dann in der jetzigen Zeit aus, wo doch die Lehren des Islām Geltung haben? Daher soll ein jeder von uns Allāh fürchten und nicht dem folgen, was andere zu Auswegen und Ausreden machen. Manch einer sagt: „Mein Gott sagt:“
„Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt.“
In Ordnung, wenn jemand 100.000.000 Riyāl bei der Bank anlegt und 10.000.000 Riyāl Gewinn erzielt. Wie hat die Bank diese 10.000.000 Riyāl erlangt? Wer hat diese 10.000.000 Riyāl gegeben? Wer hat gesagt: „Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt.“ Allāh! Und wer hat gesagt: „Der Ribā der Jāhiliyyah ist nichtig“? Der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil). Gibt es für dich eine Alternative zu dem, was Allāh und Sein Gesandter sagen, wenn du gläubig bist? Nein?
In Ordnung, Allāh sei Dank. Derjenige, der mir die 10.000.000 gab, ist derjenige, der mir gesagt hat, nimm keinen Ribā. Wenn jemand nun sagt: „Die Bank nimmt den Gewinn, den sie dann für Kirchen ausgibt, wenn ich ihn nicht nehme und ihr überlasse“, so sage ich: Hat sie es von deinem Geld genommen? Wie ist die Antwort? Nein, dein Geld wurde dir zurückgegeben und ich habe keinen Zins, denn ich besitze es nicht und zudem ist es aus religiöser Sicht nichtig. Wenn wir annehmen würden, dass der für die Bank überlassene Gewinn tatsächlich den Kirchen zufließt, sagen wir, dass den Betroffenen keine Schuld trifft und er keine Sünde trägt, weil nichts von seinem Geld genommen wurde und er seinen Herrn fürchtete und den Gewinn nicht genommen hat. Die Bank allein trägt die Sünde. Dies gilt, wenn dem auch tatsächlich so ist, dass das Geld den Kirchen zugeht. Denn es ist auch denkbar, dass die Bank das Geld selbst behält. Dazu ist noch zu erwähnen, wenn wir die Muslime daran hindern, diesen unerlaubten Gewinn zu nehmen, den andere so schmackhaft gemacht haben, indem sie sagten, dass dieser Gewinn gespendet werden und dem Gemeinwohl dienen soll, dann drängen wir die Muslime dazu islāmische Banken zu gründen, weil sie dann gezwungen sind, Banken zu gründen, die Scharīʿah-konform handeln. Nehmen wir mal an, der Mann hat den unerlaubten Gewinn mit der Absicht genommen, das Geld zu spenden. Kann er sich sicher sein, dass er das auch tatsächlich macht, denn sein Ego wird versuchen, ihn daran zu hindern, denn das sind 10.000.000. Vielleicht wird er geizig und spendet sie doch nicht. Wenn wir annehmen würden, dass er das Geld tatsächlich gespendet hat, so kann es sein, dass diejenigen, die davon erfahren haben und nicht wissen, dass er das Geld gespendet hat, in Versuchung geraten werden und sich sagen: „Der und der haben den Zins genommen.“ Und so fällt es ihnen ebenfalls leicht, Zinsen zu nehmen. Das ist eine Prüfung, die viele Leute nicht bestanden haben und sie folgen erst später ihrer Vernunft. Dabei ist die wahre Vernunft, der Scharīʿah von Beginn an Folge zu leisten. Zudem brauchen wir solche Praktiken nicht.
„Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt.“
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Vortragsreihe Band II]