Ist das Fasten gültig, wenn man in der Nacht Geschlechtsverkehr hatte und danach einschlief und erst nach dem Athān von Fajr wieder aufstand?

12. Juni 2021 / Gültigkeit des Fastens /
Ist das Fasten gültig, wenn man in der Nacht Geschlechtsverkehr hatte und danach einschlief und erst nach dem Athān von Fajr wieder aufstand. Ich habe dann normal gefastet. Ist mein Fasten gültig?


Antwort:

Bārak Allāhu fīkī. Wenn jemand die Absicht hatte den nächsten Tag zu fasten und in der Nacht einschläft, sodann erst nach dem Athān wieder wach wird, ist das Fasten gültig. Der rituelle Zustand einer Person spielt hierbei keine Rolle, wenn z.B. jemand im Zustand der großen Unreinheit war, kann man nach dem Erwachen einen Ghusl verrichten und dann beten. Das Fasten wäre davon unabhängig. Doch Allāh weiß es besser.