Ist das freiwillige und das Pflichtfasten mit nur einer Absicht kombinierbar? (Gilt das auch im Bezug auf die 6 Tage von Shawwāl?)

19. Februar 2022 / Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn / Das Fasten /
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Ist das freiwillige und das Pflichtfasten mit nur einer Absicht kombinierbar? (Gilt das auch im Bezug auf die 6 Tage von Shawwāl?)


Er sagte:

Es scheint, als würde sie darauf hindeuten, dass sie z.B. den Tag von ʿArafah fastet und dabei die Absicht hat (einen Pflicht-Fastentag von Ramadān) nachzuholen oder den Tag von ʿAschurā mit der Absicht (einen Tag) nachzuholen. Wenn dem so ist, stellt dies kein Problem dar. Es ist kein Problem, dass eine Frau den Tag von ʿArafah mit der Absicht des Nachholens fastet und sie zugleich die Belohnung erreicht vom Fasten des Tages von ʿArafah. Und genauso verhält es sich mit dem Fasten von ʿAschurā' und hat die Absicht des Nachholens und bekommt dafür den Lohn!
 
Moderator:
Auch im Bezug auf die 6 Tage von Shawwāl?
 
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh):
Nein, es ist unbedingt nötig, dass zuvor der Monat Ramadān vollständig gefastet wurde, bevor man die 6 Tage von Shawwāl fastet. Wenn noch 5 Tage nachzuholen wären und sie macht das einen Tag nach den anderen und dann fastet sie den sechsten, so stellt dies kein Problem dar. Wichtig für uns ist, dass wir unbedingt verstehen, dass der Monat Ramadān vollständig gefastet sein muss. Und dieses Problem findet man bei vielen Leuten vor, denn viele Frauen glauben, dass sie die 6 Tage von Shawwāl fasten dürfen, auch wenn sie noch Tage nachzufasten haben. Ja, wenn z.B. Shawwāl zum Ende neigt und Tage nachzufasten sind, hören wir, dass einige Frauen die 6 von Shawwāl fasten, noch bevor sie (die Pflichttage) nachholen. Und das ist ein Fehler, denn das Nachholen der fehlenden Pflichttage von Ramadān ist den freiwilligen Fastentagen von Shawwāl vorzuziehen.